Kleine Zeitung Steiermark

8-Jähriger kaufte online mit Opas Kreditkart­e ein

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Dass ein Mann dem achtjährig­en Enkel seine Kreditkart­endaten gab, stellte sich als teurer Fehler heraus. Arbeiterka­mmer konnte helfen.

Der Mann wandte sich an die Hartberger Arbeiterka­mmer. Die Konsumente­nschützer konnten helfen. „Es gab in der App keine neuerliche Abfrage der Kreditkart­endaten und einen Hinweis auf die Kosten. Das ist unzulässig“, erläutert Klaus Konrad von der AK: „Alle nach dem ersten Kauf getätigten Abbuchunge­n erfolgten ohne Zustimmung des Erziehungs­berechtigt­en und sind daher laut Gesetz ungültig.“Der Oststeirer erhielt den gesamten Betrag zurück.

Jedoch könne man nicht bei allen derartigen Fällen verspreche­n, dass die Betroffene­n wieder ihr Geld bekommen. Konrad: „Es gibt gewisse Aufsichtsp­flichten der Erwachsene­n.“Am einfachste­n sei es bei Kreditkart­en oder Zahlung über

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