Höchstrichter beschäftigen Ehe für alle und Mindestsicherung
Drei Wochen dauert die Herbstsession des Verfassungsgerichtshofs, die sich politisch brisanten Fragen stellt.
Zumindest zwei Themen, die der Verfassungsgerichtshof in den kommenden drei Wochen abhandeln will, interessieren auch die Koalitionsverhandler von ÖVP und FPÖ: die Ehe für alle und die Mindestsicherung. Die Frage, ob homosexuelle Paare auch „Ehen“eingehen dürfen oder ob es bei „eingetragenen Partnerschaften“bleibt. Die FPÖ hat sich gegen die „Ehe für alle“ausgesprochen, die ÖVP auf das bevorstehende Urteil des VFGH verwiesen.
Dieser reagiert nun auf die Beschwerde zweier Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben. Der Magistrat Wien und das Verwaltungsgericht haben den Antrag abgelehnt, nun ist die Entscheidung beim Verfassungsgericht gelandet.
Die Richter wollen zweierlei prüfen: einerseits das gesamte Eingetragene-partnerschaftgesetz, andererseits eine Formulierung im Paragrafen 44 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort ist davon die Rede, dass die Ehe Menschen „verschiedenen Geschlechts“vorbehalten ist, was automatisch Menschen gleichen Geschlechts ausschließt. Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, „dass die Differenzierung eine unzulässige Diskriminierung im Hinblick auf ihre sexuelle Orientierung darstellt.“Die Richter wollen die Frage „auch vor dem Hintergrund einer bis in die jüngste Vergangenheit reichenden rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung von Personen gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung“prüfen.
Der zweite Punkt, der direkt mit den Koalitionsverhandlun- gen zu tun hat, betrifft die Regelung der Mindestsicherung. Die von ÖVP und FPÖ gewünschte Deckelung bei 1500 Euro für Personen, die in einem Haushalt leben, gilt in Niederösterreich bereits seit 2017. Der Antragsteller muss fünf der vergangenen sechs Jahre in Österreich verbracht haben. Diese Praxis wurde von mehreren Betroffenen beim Landesverwaltungsgericht angefochten.
aus der abgelaufenen Legislaturperiode wird von den Richtern ebenfalls beraten: Peter Pilz hat die Regelung angefochten, die Klubgründungen nur am Beginn der Legislaturperiode gestattet. Er aber trennte sich gegen Ende der Legislaturperiode von seiner Partei, den Grünen, und durfte daher keinen Klub gründen.