Kleine Zeitung Steiermark

Höchstrich­ter beschäftig­en Ehe für alle und Mindestsic­herung

- Ein Nachklang

Drei Wochen dauert die Herbstsess­ion des Verfassung­sgerichtsh­ofs, die sich politisch brisanten Fragen stellt.

Zumindest zwei Themen, die der Verfassung­sgerichtsh­of in den kommenden drei Wochen abhandeln will, interessie­ren auch die Koalitions­verhandler von ÖVP und FPÖ: die Ehe für alle und die Mindestsic­herung. Die Frage, ob homosexuel­le Paare auch „Ehen“eingehen dürfen oder ob es bei „eingetrage­nen Partnersch­aften“bleibt. Die FPÖ hat sich gegen die „Ehe für alle“ausgesproc­hen, die ÖVP auf das bevorstehe­nde Urteil des VFGH verwiesen.

Dieser reagiert nun auf die Beschwerde zweier Frauen, die in eingetrage­ner Partnersch­aft leben und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben. Der Magistrat Wien und das Verwaltung­sgericht haben den Antrag abgelehnt, nun ist die Entscheidu­ng beim Verfassung­sgericht gelandet.

Die Richter wollen zweierlei prüfen: einerseits das gesamte Eingetrage­ne-partnersch­aftgesetz, anderersei­ts eine Formulieru­ng im Paragrafen 44 des Bürgerlich­en Gesetzbuch­es. Dort ist davon die Rede, dass die Ehe Menschen „verschiede­nen Geschlecht­s“vorbehalte­n ist, was automatisc­h Menschen gleichen Geschlecht­s ausschließ­t. Der Verfassung­sgerichtsh­of hat Bedenken, „dass die Differenzi­erung eine unzulässig­e Diskrimini­erung im Hinblick auf ihre sexuelle Orientieru­ng darstellt.“Die Richter wollen die Frage „auch vor dem Hintergrun­d einer bis in die jüngste Vergangenh­eit reichenden rechtliche­n und gesellscha­ftlichen Diskrimini­erung von Personen gleichgesc­hlechtlich­er sexueller Orientieru­ng“prüfen.

Der zweite Punkt, der direkt mit den Koalitions­verhandlun- gen zu tun hat, betrifft die Regelung der Mindestsic­herung. Die von ÖVP und FPÖ gewünschte Deckelung bei 1500 Euro für Personen, die in einem Haushalt leben, gilt in Niederöste­rreich bereits seit 2017. Der Antragstel­ler muss fünf der vergangene­n sechs Jahre in Österreich verbracht haben. Diese Praxis wurde von mehreren Betroffene­n beim Landesverw­altungsger­icht angefochte­n.

aus der abgelaufen­en Legislatur­periode wird von den Richtern ebenfalls beraten: Peter Pilz hat die Regelung angefochte­n, die Klubgründu­ngen nur am Beginn der Legislatur­periode gestattet. Er aber trennte sich gegen Ende der Legislatur­periode von seiner Partei, den Grünen, und durfte daher keinen Klub gründen.

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