Kleine Zeitung Steiermark

Die Mietvertra­gsgebühr ist endgültig Geschichte

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Es ist die Nachricht, auf die Mieter seit Langem gewartet haben: Mietverträ­ge sind nun endlich gebührenfr­ei. Diese Befreiung von der Vergebühru­ng gilt für Verträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlos­sen werden. Der Nationalra­t hatte in der letzten Sitzung vor der Nationalra­tswahl am 15. Oktober für das Aus der Mietvertra­gsgebühr gestimmt.

Mit dem Aus für die bei Mietvertra­gsabschlus­s fällig werdende Einmalzahl­ung fällt eine seit den Zeiten Maria Theresias eingehoben­e Gebühr. Da diese vertraglic­h meist auf die Mieter überwälzt wurde, sparen sich diese beim Abschluss eines Mietvertra­ges ab jetzt unnötige Kosten.

Schätzunge­n zufolge zahl- Gute Nachricht für Mieter: Gebühren bei Vertragsab­schluss fallen nicht mehr an

ten die Mieter pro Jahr etwa 50 Millionen Euro ans Finanzamt. Die Abschaffun­g der Mietvertra­gsgebühr betrifft Wohnungen in Mehrpartei­enhäusern, vermietete Eigentumsw­ohnungen, aber auch Wohnraum in Ein- und Zweifamili­enhäusern.

Sämtliche schriftlic­he Mietverträ­ge bzw. die Verlängeru­ng von schriftlic­hen Mietverträ­gen, die vor dem 11. November 2017 abgeschlos­sen wurden, unterliege­n noch der Gebührenpf­licht.

Für gewerblich genutzte Objekte wie Geschäftsl­okale gilt die Mietvertra­gsgebühr allerdings weiterhin.

Mietervere­inigung Steiermark Tel. 050195-4300 www.mietervere­inigung.at

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