Schwebende Gefahr
Mehr als 100.000 Drohnen fliegen bereits in Österreich. Damit der Luftraum wieder sicherer wird, schnürt der ÖAMTC ein Sicherheitspaket – mit Infos, App und eigenem Flugtraining.
Eine Drohne, die in Tirol auf einen Bus stürzt. Ein Rettungshubschrauber, der nach einem Notfall mit dem Patienten an Bord wegen einer Drohne nicht abheben kann: Fünf bis sechs Zwischenfälle pro Jahr werden in Österreich gemeldet. „Heuer haben wir bereits zweimal nicht starten können, weil eine Drohne über dem Hubschrauber geschwebt ist“, berichtete Pilot und Öamtc-flugsicherheitsexperte Klaus Egger.
Mehr als 100.000 der schwebenden Fluggeräte gibt es bereits in Österreich, weiß Oliver Schmerold, Direktor des ÖAMTC. Allein im Vorjahr wurden 40.000 gekauft, obwohl Geräte über einem Gewicht von 250 Gramm seit drei Jahren be- Oliver Schmerold (li.), Joachim Janezic und Klaus Egger
willigungspflichtig sind. Doch auch Spielzeugdrohnen, die maximal 30 Meter hoch fliegen, können gefährlich werden.
Damit der Luftraum wieder sicherer wird und es nicht zu Abstürzen mit Personenschaden, wie schon mehrmals in Deutschland und auch Großbritannien passiert, kommt, schnürte der Autofahrerklub ein Drohnensicherheitspaket. Die drei Standbeine der gestern von Schmerold, Egger und dem Luftfahrtrecht-experten Joachim Janezic vorgestellten Initiative: Informationen mittels einer eigenen App und auf der Website unter www.oeamtc.at/ drohnen, eine Versicherung für Drohnen und nicht zuletzt ein eigenes Flugtraining, das ab
ist nicht bewusst, dass es auch für sie klare rechtliche Bestimmungen gibt“, betonte Janezic. Das Luftfahrtgesetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnenverbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet. Mehr als 4000 Anträge gab es bisher bei der Austro Control, über 3300 wurden genehmigt.
Grundsätzlich raten die Experten, Drohnen lediglich in Sichtweite zu betreiben. Nähert sich ein bemanntes Luftfahrzeug, soll die Drohne unverzüglich gelandet werden. Außerdem muss die Privatsphäre Dritter respektiert werden. Bei Farbgebung und Beleuchtung der Drohne auf bestmögliche Erkennbarkeit für andere Teilnehmer am Luftverkehr achten, so die Tipps des ÖAMTC.