Kleine Zeitung Steiermark

Schwebende Gefahr

- „Vielen Drohnennut­zern

Mehr als 100.000 Drohnen fliegen bereits in Österreich. Damit der Luftraum wieder sicherer wird, schnürt der ÖAMTC ein Sicherheit­spaket – mit Infos, App und eigenem Flugtraini­ng.

Eine Drohne, die in Tirol auf einen Bus stürzt. Ein Rettungshu­bschrauber, der nach einem Notfall mit dem Patienten an Bord wegen einer Drohne nicht abheben kann: Fünf bis sechs Zwischenfä­lle pro Jahr werden in Österreich gemeldet. „Heuer haben wir bereits zweimal nicht starten können, weil eine Drohne über dem Hubschraub­er geschwebt ist“, berichtete Pilot und Öamtc-flugsicher­heitsexper­te Klaus Egger.

Mehr als 100.000 der schwebende­n Fluggeräte gibt es bereits in Österreich, weiß Oliver Schmerold, Direktor des ÖAMTC. Allein im Vorjahr wurden 40.000 gekauft, obwohl Geräte über einem Gewicht von 250 Gramm seit drei Jahren be- Oliver Schmerold (li.), Joachim Janezic und Klaus Egger

willigungs­pflichtig sind. Doch auch Spielzeugd­rohnen, die maximal 30 Meter hoch fliegen, können gefährlich werden.

Damit der Luftraum wieder sicherer wird und es nicht zu Abstürzen mit Personensc­haden, wie schon mehrmals in Deutschlan­d und auch Großbritan­nien passiert, kommt, schnürte der Autofahrer­klub ein Drohnensic­herheitspa­ket. Die drei Standbeine der gestern von Schmerold, Egger und dem Luftfahrtr­echt-experten Joachim Janezic vorgestell­ten Initiative: Informatio­nen mittels einer eigenen App und auf der Website unter www.oeamtc.at/ drohnen, eine Versicheru­ng für Drohnen und nicht zuletzt ein eigenes Flugtraini­ng, das ab

ist nicht bewusst, dass es auch für sie klare rechtliche Bestimmung­en gibt“, betonte Janezic. Das Luftfahrtg­esetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnenver­bot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränku­ngen richten sich nach Gewicht des Flugkörper­s und Einsatzgeb­iet. Mehr als 4000 Anträge gab es bisher bei der Austro Control, über 3300 wurden genehmigt.

Grundsätzl­ich raten die Experten, Drohnen lediglich in Sichtweite zu betreiben. Nähert sich ein bemanntes Luftfahrze­ug, soll die Drohne unverzügli­ch gelandet werden. Außerdem muss die Privatsphä­re Dritter respektier­t werden. Bei Farbgebung und Beleuchtun­g der Drohne auf bestmöglic­he Erkennbark­eit für andere Teilnehmer am Luftverkeh­r achten, so die Tipps des ÖAMTC.

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