Schlecker: Prozessfinale mit Paukenschlag
Ex-drogeriemarktkönig Anton Schlecker muss nicht hinter Gitter, er kommt mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Seine Kinder Lars und Meike nicht. Sie wurden zu jeweils mehr als zwei Jahren Haft verurteilt.
Drei Jahre Haft hatte die Staatsanwaltschaft in der Vorwoche für Anton Schlecker gefordert. Im mit Spannung erwarteten Prozessfinale vor dem Landgericht Stuttgart wurde der gefallene Drogeriekönig wegen vorsätzlichen Bankrotts schließlich zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro verurteilt.
Härtere Urteile als der einstige Firmenpatriarch fassten seine Kinder Lars (46) und Meike (44) aus. Unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs sollen sie ins Gefängnis. Den Schlecker-kindern hatte die Tochterfirma LDG gehört, über die Schlecker die gesamte Logistik der Drogeriefilialen abwickelte. Das Gericht sah in ihrem Fall nicht nur den Vorwurf des Bankrotts als erwiesen an, sondern darüber hinaus Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzverschleppung und Untreue. Lars Schlecker erhielt zwei Jahre und neun Monate Haft, Meike Schlecker zwei Jahre und acht Monate. Ob die Verteidigung in Berufung gehen wird, stand gestern noch nicht fest. Die Verteidiger von Anton Schlecker wollen das Urteil gegen ihren Mandanten genau analysieren und erst danach über einen möglichen Revisionsantrag entscheiden. Schlecker, einst größte Droge- riemarktkette Europas, hatte im Jänner 2012 Insolvenz angemeldet. Eine Rettung schlug fehl, Tausende Mitarbeiter – allein 25.000 in Deutschland – verloren ihren Job.
Um die Pleite an sich ging es vor Gericht jedoch nicht – sondern um die Frage, wann Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Als sogenannter Einzelkaufmann haftete er mit seinem privaten Vermögen für das Unternehmen.
Von diesem Zeitpunkt an hätte er daher kein Geld mehr aus dem Konzern ziehen oder privat an andere übertragen dürfen. Mitte