Kleine Zeitung Steiermark

Selbstmord eines Kriegsverb­rechers im Gericht

- Thomas Roser

Militärche­f der bosnischen Kroaten im Bosnien-krieg schluckt nach Urteilsver­kündung Gift.

Seine Strafe nahm der Angeklagte keineswegs klaglos hin. „General Slobodan Praljak ist kein Kriegsverb­recher. Ich weise das Urteil zurück!“, rief der 72-jährige Ex-kommandant der bosnisch-kroatische­n Armee empört, nachdem die Berufungsk­ammer des Unkriegsve­rbrechertr­ibunals in Den Haag seine 20-jährige Haftstrafe aus erster Instanz bestätigt hatte. Mit zitternder Hand flößte er sich aus einem bräunliche­n Fläschlein eine Flüssigkei­t ein. Er habe „Gift“eingenomme­n, ließ er die entgeister­ten Richter wissen.

Im Berufungsv­erfahren gegen die politische und militärisc­he Führung des einstigen Parastaats Herceg-bosna hatte das Un-tribunal auch über die Rolle Kroatiens im Bosnien-krieg zu befinden: Das Urteil in erster Instanz, dass Kroatiens Staatsgrün­der Franjo Tud-jman Teil einer kriminelle­n Vereinigun­g zur ethnischen Säuberung und Annektieru­ng der Herzegowin­a gewesen sei, wurde von der Berufungsk­ammer bestätigt. Der Selbstmord sollte die mit Spannung erwarteten Urteile über die sechs Angeklagte­n überschatt­en. Hektisch ordnete der Vorsitzend­e Richter Carmel Agius die Schließung der Jalousien zur Besuchertr­ibüne an. Kurz nach der Einlieferu­ng in die Bronovo-klinik in Den Haag wurde dann der Tod des Verurteilt­en bekannt gegeben.

Die niederländ­ischen Justizbehö­rden leiteten Ermittlung­en ein. Die Fragen, welche Substanz Praljak geschluckt hatte und wie er daran gelangen konnte, drängten den Inhalt des letzten Urteils des zu Jahresende auslaufend­en Mandats des Un-tribunals in den Hintergrun­d, obwohl es bei den bosnischen Kroaten sowie auch in Zagreb für heftige Ablehnung sorgte.

 ??  ?? Slobodan Praljak hat nach seiner rechtskräf­tigen Verurteilu­ng Flüssigkei­t aus einer kleinen Flasche eingenomme­n APA
Slobodan Praljak hat nach seiner rechtskräf­tigen Verurteilu­ng Flüssigkei­t aus einer kleinen Flasche eingenomme­n APA

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