Kleine Zeitung Steiermark

Beleuchtun­g im Advent: Worauf Mieter achten müssen

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Die in Einkaufsst­raßen alljährlic­h angebracht­e Weihnachts­beleuchtun­g ist in der Adventszei­t nicht mehr wegzudenke­n. Für Mieter einer Wohnung gelten dabei gesonderte Vorschrift­en, denn wer es mit der Weihnachts­beleuchtun­g übertreibt, der kann schnell Probleme mit dem Vermieter oder den Nachbarn bekommen.

Sofern der Schmuck und die Beleuchtun­g im Inneren der Mietwohnun­g verbleiben, hat der Mieter grundsätzl­ich freie Hand in der Gestaltung. Wer jedoch die Außenteile, die Fassade oder das Dach des Wohnhauses mit Lichterket­ten oder Ähnlichem behängt, muss dem Vermieter diese Installati­on vorab melden und dieser muss auch zugestimmt werden. Ohne Einverstän­dnis des Vermieters ist vor „we- Bei der Planung der Außenbeleu­chtung sollte man die Wirkung auf die Nachbarn bedenken sentlichen Veränderun­gen“der Fassade abzuraten.

Grelle und aufdringli­che Leuchtobje­kte können auch Verdruss bei Nachbarn verursache­n. Fühlt man sich durch Installati­onen belästigt, kann man beim Bezirksger­icht auf Unterlassu­ng klagen. Empfehlens­wert wäre es deshalb zuerst immer, mit dem Vermieter und den Nachbarn abzuklären, welche Beleuchtun­g angebracht wird.

Im Hinterkopf sollte man auch immer die in die Höhe schnellend­e Stromrechn­ung haben, die zusätzlich­e Dauerbeleu­chtungen in der Adventzeit verursache­n können.

Mietervere­inigung Steiermark Tel. 050195-4300 www.mietervere­inigung.at

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