Die Deklaration
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am
10. Dezember 1948 in Paris verkündet. Sie besteht aus 30 Artikeln. Völkerrechtlich verbindlich ist sie bis heute nicht. menschenrechtserklaerung.de
Rahmen der Künste. Übrigens ganz im Sinne der berühmten Deklaration: „Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen und sich an den Künsten zu erfreuen“, steht da in Artikel 27.
Demgemäß und weil zu den Menschenrechten auch die „Menschenpflicht“gehört, für die Einhaltung der Deklaration einzutreten, richtet Nemeth am 11. und 12. Dezember das bereits fünfte „Konzert für Menschenrechte“im Musikverein aus; rund 150 Chor- und Orchestermusiker aus mehr als 50 Ländern sind daran beteiligt: Die „Symphonie der Menschenrechte“von vier Komponisten, die dabei uraufgeführt wird, „soll auch demonstrieren, dass jeder seinen kulturellen Hintergrund zu einem gemeinsamen Thema einbringen kann“, sagt Nemeth (siehe auch Artikel rechts).
Das Konzert soll auch Auftakt zum 70-Jahr-jubiläum der Menschenrechtsdeklaration 2018 sein. Stingl hofft außerdem auf Leuchtkraft für ein nächstes ehrgeiziges Projekt: „Die Steiermark könnte Europas erste Region für Menschenrechte werden – wenn alle steirischen Gemeinden mit an Bord sind“, wirbt er. Dass die Unescogeneralversammlung in Paris Graz jüngst den Zuschlag für ein „Zentrum für Menschenrechte“erteilt hat und das Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie damit zur Unesco-schulungseinrichtung avanciert, könnte dem Projekt Auftrieb geben.
Auf breite öffentliche Unterstützung hoffen derweil auch Forum Stadtpark und Institut für Kunst im öffentlichen Raum bei ihrem Projekt „feldstellen*präsenz der vielen“. Das will am Sonntag ab 7 Uhr früh auf dem Platz der Menschenrechte am Grazer Stadtparkbrunnen bis zu 1248 Menschen zum gemeinsamen Erleben des Sonnenaufgangs und zur sozialen Skulptur versammeln.