Fällt der Grasser-prozess ins Wasser?
Der Oberste Gerichtshof entscheidet heute indirekt, ob der Buwog-prozess morgen, Dienstag, wie geplant starten kann.
Das Medieninteresse an Gerichtstagen des Obersten Gerichtshofes (OGH) dürfte selten größer gewesen sein als heute, Montag. Denn der OGH entscheidet am Nachmittag – indirekt – darüber, ob der Buwog-prozess gegen Ex-finanzminister Karl-heinz Grasser wenige Stunden später beginnen kann.
Hält der Termin, müssen sich Grasser und 14 weitere Personen ab morgen einem aufsehenerregenden Prozess im Wiener Landesgericht für Strafsachen stellen – in zwei Tatbereichen. Einerseits geht es um die Privatisierung der (Buwog) 2004. Der Vorwurf der Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft: Grasser soll über seine Vertrauten Peter Hochegger (Lobbyist) und Ex-fpö-politiker Walter Meischberger dem Bieterkonsortium der Immofinanz verraten haben, wie viel die Konkurrenz für die Buwog geboten hatte (960 Millionen Euro). Ex-immofinanz-chef Karl Petrikovics bot daraufhin 961 Millionen und erhielt damit den Zuschlag. Im Gegenzug wurde eine Provision von rund 10 Millionen Euro ausbezahlt, von der auch ein Teil an Grasser gegangen sein soll. Es gilt die Unschuldsvermutung. Im Wiener Landesgericht sollte der
Bei der Causa „Terminal Tower“geht es um die Einmietung der Finanz in den gleichnamigen Linzer Büroturm – zwei Jahre nach dem Buwogverkauf. Grasser hatte dem ausverhandelten Projekt plötzlich die Zustimmung verweigert, Monate später gab er grünes Licht. Die Anklage geht dabundeswohnungen