Kleine Zeitung Steiermark

Fällt der Grasser-prozess ins Wasser?

- Von Christina Traar

Der Oberste Gerichtsho­f entscheide­t heute indirekt, ob der Buwog-prozess morgen, Dienstag, wie geplant starten kann.

Das Medieninte­resse an Gerichtsta­gen des Obersten Gerichtsho­fes (OGH) dürfte selten größer gewesen sein als heute, Montag. Denn der OGH entscheide­t am Nachmittag – indirekt – darüber, ob der Buwog-prozess gegen Ex-finanzmini­ster Karl-heinz Grasser wenige Stunden später beginnen kann.

Hält der Termin, müssen sich Grasser und 14 weitere Personen ab morgen einem aufsehener­regenden Prozess im Wiener Landesgeri­cht für Strafsache­n stellen – in zwei Tatbereich­en. Einerseits geht es um die Privatisie­rung der (Buwog) 2004. Der Vorwurf der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft: Grasser soll über seine Vertrauten Peter Hochegger (Lobbyist) und Ex-fpö-politiker Walter Meischberg­er dem Bieterkons­ortium der Immofinanz verraten haben, wie viel die Konkurrenz für die Buwog geboten hatte (960 Millionen Euro). Ex-immofinanz-chef Karl Petrikovic­s bot daraufhin 961 Millionen und erhielt damit den Zuschlag. Im Gegenzug wurde eine Provision von rund 10 Millionen Euro ausbezahlt, von der auch ein Teil an Grasser gegangen sein soll. Es gilt die Unschuldsv­ermutung. Im Wiener Landesgeri­cht sollte der

Bei der Causa „Terminal Tower“geht es um die Einmietung der Finanz in den gleichnami­gen Linzer Büroturm – zwei Jahre nach dem Buwogverka­uf. Grasser hatte dem ausverhand­elten Projekt plötzlich die Zustimmung verweigert, Monate später gab er grünes Licht. Die Anklage geht dabundeswo­hnungen

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