Die Mindestpension kommt
1200 Euro für 40 Beitragsjahre, 1000 Euro für 30 Jahre.
Die Pensionen und ihre Finanzierung zählen zu den Bereichen, in denen in den nächsten Jahren besonders großer Handlungsbedarf besteht. Pensionsprivilegien sollen „stufenweise, konsequent und nachhaltig“abgeschafft werden. Ein erster Reformschritt ist die Etablierung einer einzigen Pensionsversicherungsanstalt – auch für den öffentlichen Dienst. Geprüft wird zudem die Pensionierungspraxis in staatsnahen Betrieben wie ÖBB oder Post. Publikumswirksam dürften diese Maßnahmen sein: Wer vierzig Jahre Sozialversicherungsbeiträge geleistet hat, bekommt 1200 Euro Mindestpension zugesichert. Bei 30 Versicherungsjahren sind es 1000 Euro. Bezieher einer Ausgleichszulage dürfen auch bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen.
wird durch mehrere Maßnahmen unterstützt. Das Zugangsalter zur Altersteilzeit wird schrittweise erhöht, vorerst einmal um zwei Jahre auf 55 Jahre bei Frauen und 60 Jahre bei Männern. Die Korridorpension wird teurer. In Invaliditätspension zu gehen oder sich wegen Berufsunfähigkeit pensionieren zu lassen, wird künftig noch schwieriger. Neu kommt im Gegenzug ein Teilpensionsrecht als Einkommensschutz für jene, die aufgrund einer Einschränkung nicht mehr ihren höher bezahlten Beruf ausüben können.
Evaluiert, also neu bewertet werden Witwen- und Waisenpensionen, ebenso Pensionen, die ins Ausland geschickt werden, sowie der Ausgleichzulagenbezug für jene, die nach Österreich gekommen sind.