Kein Votum zum Öxit
Demokratiereform wurde stark verwässert.
Die Övp-fpö-regierung plant zwar eine Demokratiereform, aber stark gebremst und mit höheren Schwellen als in den Wahlprogrammen der beiden Parteien. Volksabstimmungen über ein Volksbegehren sollen erst ab 900.000 Unterschriften (rund 14 Prozent der Berechtigten) verpflichtend werden – und auch das erst am Ende der Legislaturperiode, wenn sich die 2/3-Mehrheit findet bzw. nach einer Volksbefragung. Das Modell folgt zwar grundsätzlich den Forderungen von ÖVP und FPÖ, aber mit explizitem Ausschluss einer „Öxit“-abstimmung, hoher Hürde, und einer – eventuellen – Umsetzung erst im letzten Jahr der Legislaturperiode. 2022 soll die verpflichtende Volksabstimmung beschlossen werden, wenn SPÖ oder Neos für die Verfassungsmehrheit gewonnen werden. Andernfalls soll es kurz vor der nächsten Wahl eine Volksbefragung darüber geben. Was geplant wäre, ist detailliert ausverhandelt: 900.000 Unterschriften bräuchten Initiatoren eines Volksbegehrens, damit darüber eine Volksabstimmung stattfinden muss, wenn es nicht binnen einem Jahr vom Parlament umgesetzt wird. Zur Volksabstimmung kommt es nur, wenn der Verfassungsgerichtshof zuvor feststellt, dass kein Widerspruch zu grund-, und europarechtlichen Verpflichtungen besteht – wobei Referenden über die Mitgliedschaft in der EU überhaupt nicht zulässig sind. Die 900.000er-hürde haben bisher nur zwei der 39 Volksbegehren genommen.