Kleine Zeitung Steiermark

Die unendliche Geschichte,

- Von Ulrich Dunst

Michael S. ist Steirer, darf aber kein Österreich­er sein. Nach Verwaltung­sgerichtsh­of-entscheidu­ng deutet sich kurz vor Weihnachte­n ein Lichtblick an. Wenn da die Alltagspro­bleme nicht wären ...

Unendliche Geschichte­n zeichnen sich durch eines aus: Sie finden kein Ende. Kein schlechtes Ende und ein Happy End schon gar nicht. Willkommen in der Welt von Michael S. Teil 1: Wie die Kleine Zeitung im März berichtete, kämpft der 43-jährige Oststeirer, der in Graz geboren wurde, gleich darauf als Findelkind im Heim abgegeben wurde und später bei einer Pflegefami­lie aufgewachs­en ist, seit rund 30 Jahren um die österreich­ische Staatsbürg­erschaft.

Es ist eine unendliche Geschichte an behördlich­en Unzuständi­gkeitserkl­ärungen, Untätigkei­ten und Weiterleit­ungen (s. Chronologi­e). Die Anfänge liegen darin, dass schon die Mutter, zu der Michael keinerlei Kontakt hat, als staatenlos galt. Ebenso wie die Großmutter, die im Krieg von Mähren ins heutige Österreich geflüchtet war, wie der Volksanwal­t herausfand.

Teil 2: Dazu kommen Jugendsünd­en, die Michael auch offen zugibt, die ihm viele Türen verschließ­en.

Daniela Grabovac von der Antidiskri­minierungs­stelle begleitet Michael S. seit Jahren durch den Paragrafen­dschungel So hat erst im Mai Bundespräs­ident Alexander Van der Bellen (wir berichtete­n) ein Gnadengesu­ch des 43Jährigen mit Verweis auf den nicht blütenweiß­en Strafregis­terauszug (der letzte Eintrag stammt aus 2007) abgelehnt.

Teil 3 der unendliche­n Geschichte folgte dieser Tage, mittlerwei­le beschäftig­t der komplizier­te Fall ja auch Anwälte, Uniprofess­oren und sogar das Unflüchtli­ngshilfswe­rk: Und da sehen Michael S. und Daniela Grabovac von der Antidiskri­minierungs­stelle, die den Fall seit Jahren vermitteln­d betreut, „einen kleinen Lichtblick“. Die Grazer Anwaltskan­zlei um Georg Eisenberge­r hat beim Verwaltung­sgerichtsh­of eine Revision angestreng­t – und dieser hat nun eine frühere Entscheidu­ng des Landesverw­altungsger­ichts „wegen Rechtswidr­igkeit aufgehoben“. Konkret geht es dabei um einen abgelehnte­n Reisepassa­ntrag. Und es geht um die Frage, ob Michael per Gesetz als Findelkind gilt (was das Gericht zunächst nicht so sah), weil dann der Auffindung­sort Graz für die Staatsbürg­erschaft entscheide­nd wäre. „Auch kritisiert der Verwaltung­sgerichtsh­of, dass noch gar nie festgestel­lt wurde, für welche Staatsbürg­erschaft Michael S. infrage kommt“, erklärt Grabovac.

Nun also wieder zurück zum Start. Das neuerliche Verfahren beim Landesverw­altungsger­icht werden wieder die Kanzlei Eisenberge­r pro bono – also unentgeltl­ich – und Verfas-

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Michael S. musste in seinem in vielerlei Hinsicht schwierige­n Leben mehrmals neu gehen lernen
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DUNST (2)

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