Die unendliche Geschichte,
Michael S. ist Steirer, darf aber kein Österreicher sein. Nach Verwaltungsgerichtshof-entscheidung deutet sich kurz vor Weihnachten ein Lichtblick an. Wenn da die Alltagsprobleme nicht wären ...
Unendliche Geschichten zeichnen sich durch eines aus: Sie finden kein Ende. Kein schlechtes Ende und ein Happy End schon gar nicht. Willkommen in der Welt von Michael S. Teil 1: Wie die Kleine Zeitung im März berichtete, kämpft der 43-jährige Oststeirer, der in Graz geboren wurde, gleich darauf als Findelkind im Heim abgegeben wurde und später bei einer Pflegefamilie aufgewachsen ist, seit rund 30 Jahren um die österreichische Staatsbürgerschaft.
Es ist eine unendliche Geschichte an behördlichen Unzuständigkeitserklärungen, Untätigkeiten und Weiterleitungen (s. Chronologie). Die Anfänge liegen darin, dass schon die Mutter, zu der Michael keinerlei Kontakt hat, als staatenlos galt. Ebenso wie die Großmutter, die im Krieg von Mähren ins heutige Österreich geflüchtet war, wie der Volksanwalt herausfand.
Teil 2: Dazu kommen Jugendsünden, die Michael auch offen zugibt, die ihm viele Türen verschließen.
Daniela Grabovac von der Antidiskriminierungsstelle begleitet Michael S. seit Jahren durch den Paragrafendschungel So hat erst im Mai Bundespräsident Alexander Van der Bellen (wir berichteten) ein Gnadengesuch des 43Jährigen mit Verweis auf den nicht blütenweißen Strafregisterauszug (der letzte Eintrag stammt aus 2007) abgelehnt.
Teil 3 der unendlichen Geschichte folgte dieser Tage, mittlerweile beschäftigt der komplizierte Fall ja auch Anwälte, Uniprofessoren und sogar das Unflüchtlingshilfswerk: Und da sehen Michael S. und Daniela Grabovac von der Antidiskriminierungsstelle, die den Fall seit Jahren vermittelnd betreut, „einen kleinen Lichtblick“. Die Grazer Anwaltskanzlei um Georg Eisenberger hat beim Verwaltungsgerichtshof eine Revision angestrengt – und dieser hat nun eine frühere Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts „wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben“. Konkret geht es dabei um einen abgelehnten Reisepassantrag. Und es geht um die Frage, ob Michael per Gesetz als Findelkind gilt (was das Gericht zunächst nicht so sah), weil dann der Auffindungsort Graz für die Staatsbürgerschaft entscheidend wäre. „Auch kritisiert der Verwaltungsgerichtshof, dass noch gar nie festgestellt wurde, für welche Staatsbürgerschaft Michael S. infrage kommt“, erklärt Grabovac.
Nun also wieder zurück zum Start. Das neuerliche Verfahren beim Landesverwaltungsgericht werden wieder die Kanzlei Eisenberger pro bono – also unentgeltlich – und Verfas-