Wie Sie heuer noch Steuern sparen
Nur noch wenige Werktage bleiben in diesem Jahr, um wichtige Formalitäten mit der Finanz zu erledigen.
Nur noch wenige Werktage trennen uns vom neuen Jahr 2018. Wer jetzt noch Steuern sparen oder sich Geld von der Finanz zurückholen will, sollte sich daher beeilen. Ein Überblick, was heuer noch erledigt werden sollte. Steuerausgleich. Werbungskosten, Pendlerpauschale und Pendlereuro, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag – das und einiges mehr lässt sich über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Dafür hat man jeweils fünf Jahre Zeit. Das bedeutet, dass man für den Steuerausgleich für das Jahr 2012 nur bis 31. Dezember Zeit hat, danach verfallen etwaige Ansprüche.
Absetzposten. Werbungskosten, Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kirchenbeitrag) und außergewöhnliche Belastungen müssen bis zum 31.12.2017 bezahlt werden, damit sie noch für das Jahr 2017 von der Steuer abgesetzt werden können. Kirchenbeitrag. Die Höhe der Absetzbarkeit ist mit 400 Euro begrenzt. Die Einzahlung muss bis 31. Dezember erfolgen. Bausparen. Die maximale Prämie von 18 Euro gibt es für eine Einzahlung von 1200 Euro. Zukunftsvorsorge. Die mögliche Höchstprämie von 116,58 Euro erhält, wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge heuer mindestens 2742,98 Euro einzahlt.
Kinderbetreuung. Kosten hierfür können als außergewöhnliche Belastungen bis zu einer Höhe von 2300 Euro pro Jahr und Kind abgesetzt werden. Das Kind darf zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht zehn Jahre alt sein. Auch Kosten für die Ferienbetreuung zählen dazu. Pendler. Ob Anspruch auf eine