Kleine Zeitung Steiermark

411,8 Euro: Für das Wort „Freilandei“bestraft

- Elfriede Terler,

ben und ist in den Vollerwerb gegangen“, sagt Terler.

Und jetzt das: Eine Lebensmitt­elkontroll­e kommt sie teuer zu stehen. Die Teigwaren selbst sind laut Analyse einwandfre­i – Beanstandu­ngen gab’s bei den Etiketten. So dürfe man selbst bei Produkten aus Freilandei­ern nicht „Freilandei­er“in den Zutaten anführen, sondern nur „Eier“. Die Begründung klingt zutiefst beamtenöst­erreichisc­h: Die rechtlich vorgeschri­ebene Bezeichnun­g für Eier laute nun einmal „Eier“(s. Faksimile).

Damit nicht genug: Als weitere Übertretun­g wird gewertet, dass Terler bei Nudeln aus Urdinkel auch „Urdinkel“in den Zutaten anführte und nicht „Dinkel“. Noch eine Strafe gibt es, weil bei einer von vier Probenpack­ungen die letzte Ziffer des Haltbarkei­tsdatums nicht mehr vollständi­g leserlich war.

Die 80 Euro Strafe würde Terler ja noch zähneknirs­chend in Kauf nehmen (seitens der Be- hörde heißt es, die je 20 Euro pro Übertretun­g seien der Mindestsat­z bei einem Strafrahme­n bis 50.000 Euro). Mehr ärgert die Bäuerin jedoch, dass ihr wegen der Beanstandu­ngen auch die Probenkost­en über 331,80 Euro verrechnet wurden.

Grundsätzl­ich ist der Ablauf laut Christian Kaltenegge­r von der Lebensmitt­elaufsicht des Landes so: Die Kontrolleu­re des Landes nehmen vor Ort die Proben und senden sie für die Analyse zur „Agentur für Ernährungs­sicherheit“(Ages). Die Ages-kosten – sie haben sich zuletzt auf 165,90 pro Probe verdoppelt – muss der Produzent nur dann zahlen, wenn es Beanstandu­ngen gibt. „Aber warum soll ich diese Analyse bezahlen, wenn das Produkt selbst in Ordnung war?“, fragt Terler, die nun mit Bezirks-kammerobma­nn Hans Reisinger gegen den Strafbesch­eid Einspruch erhebt.

Dazu rät auch Martina Ortner, die bei der Landwirtsc­haftskamme­r bundesweit für 27.000 Direktverm­arkter zuständig ist und der Fälle wie jene von Terler „leider häufig“begegnen:

„Was mich dabei so ärgert, sind die Unterschie­de von BH zu BH. Während manche Beamte Augenmaß walten lassen, agieren andere nach dem ,Vurschrift is Vurschrift‘-prinzip.“Während die Ages die Korrekthei­t der Proben begutachte­t, sei der Strafrefer­ent der BH für die Beurteilun­g der Strafhöhe zuständig. „Man könnte auch nach dem Prinzip ,Erst beraten, dann strafen‘ vorgehen“, so Ortner.

Dies würden die Lebensmitt­elkontroll­eure bei der Probennehm­ung so gut es geht beherzigen, versichert ihr Chef Kaltenegge­r: „Das Problem ist, dass die Etikettier­ungsregeln derart komplex sind, dass vieles erst von den Gutachtern bei der Ages-analyse gefunden werden kann.“Auch deshalb hat Ortner für die Direktverm­arkter 132 verschiede­ne Etikettier­ungs-musterbeis­piele ausgearbei­tet ...

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Elfriede Terler (35): „Wir hatten so eine Freude mit der Direktverm­arktung, aber jetzt haben wir Angst, wieder etwas falsch zu machen“JÜRGEN FUCHS (2) Kammerobma­nn Bergbäueri­n

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