411,8 Euro: Für das Wort „Freilandei“bestraft
ben und ist in den Vollerwerb gegangen“, sagt Terler.
Und jetzt das: Eine Lebensmittelkontrolle kommt sie teuer zu stehen. Die Teigwaren selbst sind laut Analyse einwandfrei – Beanstandungen gab’s bei den Etiketten. So dürfe man selbst bei Produkten aus Freilandeiern nicht „Freilandeier“in den Zutaten anführen, sondern nur „Eier“. Die Begründung klingt zutiefst beamtenösterreichisch: Die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung für Eier laute nun einmal „Eier“(s. Faksimile).
Damit nicht genug: Als weitere Übertretung wird gewertet, dass Terler bei Nudeln aus Urdinkel auch „Urdinkel“in den Zutaten anführte und nicht „Dinkel“. Noch eine Strafe gibt es, weil bei einer von vier Probenpackungen die letzte Ziffer des Haltbarkeitsdatums nicht mehr vollständig leserlich war.
Die 80 Euro Strafe würde Terler ja noch zähneknirschend in Kauf nehmen (seitens der Be- hörde heißt es, die je 20 Euro pro Übertretung seien der Mindestsatz bei einem Strafrahmen bis 50.000 Euro). Mehr ärgert die Bäuerin jedoch, dass ihr wegen der Beanstandungen auch die Probenkosten über 331,80 Euro verrechnet wurden.
Grundsätzlich ist der Ablauf laut Christian Kaltenegger von der Lebensmittelaufsicht des Landes so: Die Kontrolleure des Landes nehmen vor Ort die Proben und senden sie für die Analyse zur „Agentur für Ernährungssicherheit“(Ages). Die Ages-kosten – sie haben sich zuletzt auf 165,90 pro Probe verdoppelt – muss der Produzent nur dann zahlen, wenn es Beanstandungen gibt. „Aber warum soll ich diese Analyse bezahlen, wenn das Produkt selbst in Ordnung war?“, fragt Terler, die nun mit Bezirks-kammerobmann Hans Reisinger gegen den Strafbescheid Einspruch erhebt.
Dazu rät auch Martina Ortner, die bei der Landwirtschaftskammer bundesweit für 27.000 Direktvermarkter zuständig ist und der Fälle wie jene von Terler „leider häufig“begegnen:
„Was mich dabei so ärgert, sind die Unterschiede von BH zu BH. Während manche Beamte Augenmaß walten lassen, agieren andere nach dem ,Vurschrift is Vurschrift‘-prinzip.“Während die Ages die Korrektheit der Proben begutachtet, sei der Strafreferent der BH für die Beurteilung der Strafhöhe zuständig. „Man könnte auch nach dem Prinzip ,Erst beraten, dann strafen‘ vorgehen“, so Ortner.
Dies würden die Lebensmittelkontrolleure bei der Probennehmung so gut es geht beherzigen, versichert ihr Chef Kaltenegger: „Das Problem ist, dass die Etikettierungsregeln derart komplex sind, dass vieles erst von den Gutachtern bei der Ages-analyse gefunden werden kann.“Auch deshalb hat Ortner für die Direktvermarkter 132 verschiedene Etikettierungs-musterbeispiele ausgearbeitet ...