Koalition baut auf mehr Wahlfreiheit
„Steuerbonus“von bis zu 1500 Euro pro Kind als klares und neues Signal an die Familien.
Das Signal, mit dem die neue Regierung ihre Familienpolitik startet, ist mit dem Familienbonus-modell ein klares und kann als neuer Meilenstein bezeichnet werden. Kritiker hätten sich allerdings anstelle dieses Meilensteins einen anderen gewünscht. Mit den
Kosten des Familienbonus hätten sie lieber verstärkt Betreuungseinrichtungen ausgebaut und armutsgefährdete Familien unterstützt.
Mit dem Familiensteuerbonus werden somit künftig erwerbstätige Eltern bei einem Kind bis zu 1500 Euro netto im Jahr mehr in ihren Brieftaschen haben, bei zwei Kindern bis zu 3000 Euro. Voraussetzung, um bei beispielsweise zwei Kindern die volle Höhe von 3000 Euro im Jahr lukrieren zu können, ist eine entsprechende Steuerleistung der Eltern. Wer keine Steuern zahlt, wird zwangsläufig von diesem Steuerbonus nicht profitieren können. Eine Familie mit einem Kind und einer jährlichen Steuerleistung von 1200 Euro wird somit den gesamten Bonus von 1500 Euro nicht ausschöpfen können. Wobei die konkrete Ausgestaltung noch offen ist.
Mit diesem Bonusmodell löst Kanzler Sebastian Kurz zunächst einmal sein größtes familienpolitisches Wahlversprechen ein – die stärkere Unterstützung erwerbstätiger Eltern durch eine geringere Steuerbelastung im Vergleich zu jenen Erwerbstätigen, die keine Obsorge-verpflichtungen haben. Die Einführung des „familiengerechten Steuermodells“ist somit einer der zen- tralsten Punkte der neuen Familienpolitik.
Einen neuen Weg gehen ÖVP und FPÖ aber auch bei der Wahlfreiheit von Eltern. Eine Aufforderung an Mütter und Väter, so früh wie möglich nach der Karenz wieder in den Beruf einzusteigen, fehlt im Regierungsprogramm völlig. „Echte Wahlfreiheit“, betonen FPÖ und ÖVP, „muss sowohl die Bedürfnisse jener Elternteile berücksichtigen, die sich für einen früheren Wiedereinstieg ins Berufsleben entscheiden, als auch die Bedürfnisse derer abdecken, die sich für eine Kinderbetreuung zu Hause bis zum Kindergarteneintritt entscheiden.“
Angestrebt wird der „weitere Ausbau eines qualitätsvollen Kinderbetreuungsangebots“, Stärkung der Elementarpädagogik, die Ausweitung professioneller Ferienbetreuung, flexiblere Öffnungszeiten in Kindergärten und die Weiterentwicklung von Au-pairregelungen.
Im Unterhaltsvorschussgesetz will die Regierung „Lücken prüfen“sowie die seit Jahren fällige Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen zur finanziellen Absicherung von Alleinerziehern vornehmen.
Eine der großen Forderungen der österreichischen Familienverbände erfüllt sich allerdings nach wie vor nicht: eine regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Wertanpassung wie bei den Pensionen. 2014 erfolgte zwar eine Wertanpassung der Familienbeihilfe, davor gab es aber 14 Jahre lang keine Anpassung.