Kleine Zeitung Steiermark

Ein System kommt auf den Op-tisch

Pflege, EBS, Erwachsene­nvertreter: Auf Kranke, Pflegende und Angehörige warten viele Neuerungen.

- Von Daniel Hadler

Das Ende der Zettelwirt­schaft in Ordination­en hat einen sperrigen Namen: Elektronis­ches Bewilligun­gsund Antragsser­vice, kurz EBS, nennt sich das System, das den Arztbesuch für Patienten grundlegen­d neu ordnen wird. Zuweisunge­n und Verordnung­en können damit künftig zu hundert Prozent elektronis­ch durchgefüh­rt werden. In einem ersten Schritt werden Leistungen wie Computerun­d Magnetreso­nanztomogr­aphie papierlos via EBS abgewickel­t. Alles, was es dazu braucht, ist die E-card.

Neu ist auch die Einführung der sogenannte­n E-medikation, die alle vom Arzt verordnete­n und von der Apotheke ausgegeben­en Medikament­e in einer Emedikatio­nsliste speichert. Alexander Biach, Verbandsvo­rsitzender des Hauptverba­ndes der österreich­ischen Sozialvers­icherungst­räger, ortet in der Emedikatio­n einen „gewaltigen Entwicklun­gssprung unseres Gesundheit­ssystems“hinsichtli­ch der Patientens­icherheit. Der Vorteil: Der Arzt sieht alle Medikament­e auf einen Blick. Unerwünsch­te Wechselwir­kungen von Medikament­en sind „ein nicht zu unterschät­zendes Risiko für Patienten“, betont Biach. Auch Mehrfachve­rschreibun­gen sollen dadurch vermieden werden. Vorreiter der E-medikation ist Vorarlberg, wo das System mit Jahresbegi­nn startete, die Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg ziehen noch heuer nach. Die weiteren Bundesländ­er kommen 2019 dran.

Massive Änderungen bringt im Jahr 2018 auch der Wegfall des Regresses für rund 40.000 Pflegebedü­rftige und ihre Familien. Diese im Vorjahr von allen Par- Durch die neue E-medikation soll die mehrfache Verschreib­ung von Medikament­en vermieden werden

lamentspar­teien außer den Neos beschlosse­ne Maßnahme sorgt dafür, dass die Länder künftig nicht mehr auf das Vermögen von Pflegebedü­rftigen, die in stationäre­n Heimen untergebra­cht sind, zugreifen dürfen – weder auf Immobilien, Liegenscha­ften, Barvermöge­n noch auf Sparbücher. Weiterhin einbehalte­n werden hingegen der Großteil der Pension und ein Teil des Pflegegeld­es.

Apropos Pensionen: Diese werden gestaffelt angehoben. Bis 1500 Euro brutto steigen sie mit Jahresbegi­nn um 2,2 Prozent, darüber gibt es bis zu einer Pensionshö­he von 2000 brutto einen Fixbetrag von 33 Euro. Die gesetzlich vorgesehen­e Inflations­anpassung um 1,6 Prozent wird bis zu einer Bruttopens­ion von 3355 Euro gewährt, darüber sinkt die Anpassung schrittwei­se.

Keine Änderungen sind bei der Förderung der 24-Stundenbet­reuung und beim Pflegegeld vorgesehen. Die letzte Erhöhung gab es am 1. Jänner 2016.

Neu geregelt wird auch die Sachwalter­schaft, die mit 1. Juli von der sogenannte­n Erwachsene­nvertretun­g abgelöst wird.

 ??  ?? FOTOLIA
FOTOLIA

Newspapers in German

Newspapers from Austria