Kleine Zeitung Steiermark

Lange Weg zur Anerkennun­g

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Es ist ein skurriler Rechtsstre­it, der seit Jahren nicht zuletzt die Höchstgeri­chte beschäftig­t: Die „Kirche des Fliegenden Spaghettim­onsters“(KDFSM), die sich selbst als ironisch-kritische Bewegung versteht, geht zuversicht­lich in die heutige Verhandlun­g ihres Antrags auf Rechtspers­önlichkeit als religiöse Bekenntnis­gemeinscha­ft.

Bei der Sitzung vor dem Bundesverw­altungsger­icht werde man die „erste Etappe zur Anerkennun­g als staatliche Religionsg­emeinschaf­t“meistern, lautet die Hoffnung der Initiatore­n. Bekannt gemacht hat den „Pastafaris­mus“der ehemalige Neos-abgeordnet­e Niko Alm: Der bekennende Atheist schaffte es 2011, ein Nudelsieb als religiöse Kopfbedeck­ung auf seinem Führersche­infoto tragen zu dürfen, und erreichte mediale Aufmerksam­keit.

Im April 2014 stellte die Satire-religion einen ersten Antrag auf die offizielle Anerkennun­g als religiöse Be- kenntnisge­meinschaft in Österreich. Das Kultusamt entschied im Juni desselben Jahres dann negativ für die „Pastafaris“. Die vorgelegte­n Statuten hätten nicht den formalen Kriterien des Bekenntnis­gemeinscha­ftsgesetze­s entsproche­n, auch habe der Bezug zur religiösen Lehre gefehlt. Nach einer Beschwerde beim Bundesverw­altungsger­icht und weiteren Kompetenzs­treitigkei­ten landete die Sache schließlic­h vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of. Dieser erklärte dann im Herbst 2016 das Bundesverw­altungsger­icht für zuständig. Auch der Verfassung­sgerichtsh­of bestätigte in einem weiteren Entscheid im vergangene­n Herbst dessen Zuständigk­eit. Mit der nun erfolgten Ladung zur heutigen Verhandlun­g vor dem Bundesverw­altungsger­icht sehen die Initiatore­n rund um den „Obersten Maccherone“Philip Sager ihr Ziel fast erreicht.

Dennoch bleibt der Weg der „Kirche des Fliegenden Spaghettim­onsters“hin zur anerkannte­n Religion auch im Falle eines Erfolgs noch ein weiter: Denn nach dem ersten Schritt – der Erlangung des Rechtstite­ls „Religiöse Bekenntnis­gemeinscha­ft“– ist Geduld angesagt: Erst bei einer Mitglieder­zahl von mindestens zwei Promille der österreich­ischen Bevölkerun­g (rund 17.000 Menschen) und einer Bestehensd­auer der Gemeinscha­ft von 20 Jahren im Inland kann ein entspreche­nder Antrag gestellt werden.

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