Lange Weg zur Anerkennung
Es ist ein skurriler Rechtsstreit, der seit Jahren nicht zuletzt die Höchstgerichte beschäftigt: Die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“(KDFSM), die sich selbst als ironisch-kritische Bewegung versteht, geht zuversichtlich in die heutige Verhandlung ihres Antrags auf Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft.
Bei der Sitzung vor dem Bundesverwaltungsgericht werde man die „erste Etappe zur Anerkennung als staatliche Religionsgemeinschaft“meistern, lautet die Hoffnung der Initiatoren. Bekannt gemacht hat den „Pastafarismus“der ehemalige Neos-abgeordnete Niko Alm: Der bekennende Atheist schaffte es 2011, ein Nudelsieb als religiöse Kopfbedeckung auf seinem Führerscheinfoto tragen zu dürfen, und erreichte mediale Aufmerksamkeit.
Im April 2014 stellte die Satire-religion einen ersten Antrag auf die offizielle Anerkennung als religiöse Be- kenntnisgemeinschaft in Österreich. Das Kultusamt entschied im Juni desselben Jahres dann negativ für die „Pastafaris“. Die vorgelegten Statuten hätten nicht den formalen Kriterien des Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes entsprochen, auch habe der Bezug zur religiösen Lehre gefehlt. Nach einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und weiteren Kompetenzstreitigkeiten landete die Sache schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof. Dieser erklärte dann im Herbst 2016 das Bundesverwaltungsgericht für zuständig. Auch der Verfassungsgerichtshof bestätigte in einem weiteren Entscheid im vergangenen Herbst dessen Zuständigkeit. Mit der nun erfolgten Ladung zur heutigen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht sehen die Initiatoren rund um den „Obersten Maccherone“Philip Sager ihr Ziel fast erreicht.
Dennoch bleibt der Weg der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“hin zur anerkannten Religion auch im Falle eines Erfolgs noch ein weiter: Denn nach dem ersten Schritt – der Erlangung des Rechtstitels „Religiöse Bekenntnisgemeinschaft“– ist Geduld angesagt: Erst bei einer Mitgliederzahl von mindestens zwei Promille der österreichischen Bevölkerung (rund 17.000 Menschen) und einer Bestehensdauer der Gemeinschaft von 20 Jahren im Inland kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.