Tat als „Akt der Selbstjustiz“
Wiener, der wegen Delogierung Wohnung sprengte, wurde nun zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft sprach von einem „Racheakt“: Am Wiener Straflandesgericht musste sich gestern jener 56-jährige Mann verantworten, der vor fast einem Jahr seine Wohnung in der Hernalser Hauptstraße wegen einer Delogierung vorsätzlich in die Luft gesprengt haben soll. Bei der Explosion kam der 64 Jahre alte Hausverwalter ums Leben. Die Anklage lautete auf Mord und, bezogen auf die zum Explosionszeitpunkt im Haus befindlichen Personen, 23-fachen Mordversuch. Am späten Nachmittag folgte gestern das Urteil: Die Geschworenen folgten der Staatsanwaltschaft und verurteilten den Beschuldigten zu lebenslanger Haft.
Zur Delogierung des Angeklagten war es gekommen, weil er dem Hausverwalter, einem Rechtsanwalt, seit Längerem keine Miete gezahlt hatte und auf Mahnschreiben nicht reagierte. Am 26. Jänner 2017 sollte die Wohnung deswegen geräumt werden: An diesem Montagmorgen um 7.30 Uhr erschienen der Hausverwalter, dessen Ehefrau, ein Gerichtsvollzieher, ein Schlosser und mehrere Arbeiter vor der Tür. Als der Schlosser die Tür aufbohrte, weil der Bewoh-