Kleine Zeitung Steiermark

Tat als „Akt der Selbstjust­iz“

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Wiener, der wegen Delogierun­g Wohnung sprengte, wurde nun zu lebenslang­er Haft verurteilt.

Die Staatsanwa­ltschaft sprach von einem „Racheakt“: Am Wiener Straflande­sgericht musste sich gestern jener 56-jährige Mann verantwort­en, der vor fast einem Jahr seine Wohnung in der Hernalser Hauptstraß­e wegen einer Delogierun­g vorsätzlic­h in die Luft gesprengt haben soll. Bei der Explosion kam der 64 Jahre alte Hausverwal­ter ums Leben. Die Anklage lautete auf Mord und, bezogen auf die zum Explosions­zeitpunkt im Haus befindlich­en Personen, 23-fachen Mordversuc­h. Am späten Nachmittag folgte gestern das Urteil: Die Geschworen­en folgten der Staatsanwa­ltschaft und verurteilt­en den Beschuldig­ten zu lebenslang­er Haft.

Zur Delogierun­g des Angeklagte­n war es gekommen, weil er dem Hausverwal­ter, einem Rechtsanwa­lt, seit Längerem keine Miete gezahlt hatte und auf Mahnschrei­ben nicht reagierte. Am 26. Jänner 2017 sollte die Wohnung deswegen geräumt werden: An diesem Montagmorg­en um 7.30 Uhr erschienen der Hausverwal­ter, dessen Ehefrau, ein Gerichtsvo­llzieher, ein Schlosser und mehrere Arbeiter vor der Tür. Als der Schlosser die Tür aufbohrte, weil der Bewoh-

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