Kleine Zeitung Steiermark

Mehrheitsw­ahlrecht

- Peter Plochel,

Denkzettel: „Verfassung auf Österreich­isch“, 9. 1. Wir sollten uns nicht über etwas aufregen, was in Österreich schon seit über 70 Jahren Realität ist. Der Parlamenta­rismus hat sich in Österreich nie so entwickeln können wie etwa in Großbritan­nien oder Frankreich. Schuld daran ist das in Österreich bestehende Listenwahl­recht. Bei der Nationalra­tswahl gibt es eine Wahlkreisl­iste, eine Landeslist­e und eine Bundeslist­e. Die Parteien entscheide­n, auf welcher Liste ihre Kandidaten, an welcher Stelle, kandidiere­n dürfen. Das schafft natürlich, sobald sie gewählt sind, Dankbarkei­tsgefühle und ein Abhängigke­itsverhält­nis.

Ändern können wir das nur mit einem Mehrheitsw­ahlrecht. Im Nationalra­t sind zurzeit 183 Abgeordnet­e. Ob es in Zukunft

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