Höchststrafe
Zu 15 Jahren Haft wurde gestern der Rumäne verurteilt, der im vergangenen Sommer in Graz acht betagte Frauen brutal überfallen hat.
Wir haben Ihnen die Höchststrafe gegeben, 15 Jahre Haft“, sagt Richter Andreas Rom am Ende des Prozesses gegen Adiel-cristian Constantin (32). „Ich sage Ihnen auch, warum: weil Sie Ihre Taten mit derartiger Heimtücke und Brutalität begangen haben.“Dazu kommen drei einschlägige Vorstrafen, ein Einbruch, etliche Ladendiebstähle.
„Ich habe mit den Überfällen nichts zu tun“, beharrte der Rumäne, lediglich die Ladendiebstähle gab er zu. Er sei nicht der Schmuckräuber, der in den ersten zwei Juliwochen des Vorjahres acht Frauen zwischen 70 und 85 niedergeschlagen und Graz „in Angst und Schrecken versetzt hat“.
Eine gebrechliche 83-Jährige ist eines der Opfer. „Da spür ich nichts“, sagt sie und deutet auf ihre rechte Gesichtshälfte. Sieben der Opfer wurden mit der Faust an dieser Stelle getroffen und bewusstlos geschlagen. Es ist, wie der Gerichtsmediziner sagt, ein „Ohnmachtspunkt“, der Kampfsportlern bekannt ist. Sie erlitt einen Kieferbruch und eine Hirnblutung, wurde künstlich ernährt, dann über ein Strohröhrl, magerte von 80 auf 50 Kilo ab.
Den Opfern wird der Anblick des muskulösen, fit und bedrohlich wirkenden Angeklagten („Im Gefängnis gibt es nicht viel mehr zu tun, als zu trainieren“) erspart. Ihnen bleibt nur, ihren Schaden zu beziffern. Hoffnung, Schmuck und Bargeld wiederzubekommen, haben sie nicht. Der Angeklagte ist mittellos. Gegen ihn sprechen Handydaten, die seine Nähe zu den Tatorten beweisen, und Videos aus öffentlichen Verkehrsmitteln, die er gemeinsam mit späteren Opfern benützte und an derselben Haltestelle verließ. „Es gibt keinen direkten Tatbeweis“, argumentiert sein Verteidiger, der es aber auch „bitter“findet, „die alten Damen zu sehen, die Opfer wurden“.
„Ja, ja, das ist er“, sagt eine dieser Frauen, die dem Richter „resolut genug“erscheint, um ihr den Angeklagten vorzuführen. Sie hat ihn noch gesehen, wie er weglief, nachdem er sie niedergeschlagen hatte. „Die Zeugin wurde beeinflusst“, meint der Angeklagte, „von der Polizei.“Eine andere Zeugin beobachtete einen der Überfälle von ihrer Terrasse aus. „Ganz klass“findet sie es nicht, dass der Räuber jetzt hinter ihr sitzt. Aber sie sieht ihn sich an und erkennt ihn. „Von der Ferne war er nicht so schiach.“
Ein Ermittler der „Soko“, der vom Richter „brillante Polizeiarbeit“bescheinigt wird, schildert, wie man dem Täter auf die Spur kam: durch die Videos aus der Tram, das Fahndungsfoto in den Medien, die Zusammenarbeit mit den rumänischen Kollegen, die Auswertung der Handydaten. Am 14. Juli war der letzte Überfall, am selben Tag kehrte Constantin nach Rumänien zurück. Seither gab es in Graz keinen Überfall mit dieser „Handschrift“mehr, dafür Tage später einen in Bukarest – für den Constantin in seiner Heimat auch angeklagt ist. „Sehr gut“, quittiert er sarkastisch.
Der Schöffensenat braucht nicht lange für seine Beratung und sein Urteil. Umgehend kündigt der Angeklagte an: „Alle Rechtsmittel bis hin zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof!“