Kleine Zeitung Steiermark

Eugh-urteil zugunsten von Facebook

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Datenschüt­zer Maximilian Schrems darf das Us-unternehme­n aber in Österreich verklagen.

Eine Niederlage kann auch positive Seiten haben. So zumindest interpreti­ert der österreich­ische Datenschüt­zer Maximilian Schrems das gestern veröffentl­ichte Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EUGH). Der 30-jährige Jurist liegt seit Jahren im Streit mit Facebook, dem er Datenschut­zverstöße vorhält. Er hatte für sich und sieben weitere Nutzer eine Sammelklag­e eingebrach­t – die nun abgelehnt wurde. In der Begründung heißt es, Schrems „könne nicht als Zessionar von Ansprüchen anderer Verbrauche­r den Verbrauche­rgerichtss­tandort in Anspruch nehmen, um die abgetreten­en Ansprüche geltend zu machen“. Allerdings sei es zulässig, dass Schrems vor ein österreich­isches Gericht ziehe – das wertet Schrems als Erfolg.

Facebook bestreitet die internatio­nale Zuständigk­eit der österreich­ischen Gerichte. Schrems könne nicht die unionsrech­tliche Regel in Anspruch nehmen, die es Verbrauche­rn erlaubt, einen ausländi- Vertragspa­rtner vor den Gerichten ihres Wohnsitzes zu verklagen. Da Schrems Facebook zudem auch beruflich nutze, könne er nicht als Verbrauche­r angesehen werden. Dies wies der EUGH zurück.

Die nächste Station von Max Schrems wird daher das Wiener Landesgeri­cht sein. Auch wenn chen Daten zu eigenen Zwecken beziehungs­weise zu Zwecken Dritter sowie zur Leistung von Schadeners­atz.

Mit dem Eugh-spruch ist die Zuständigk­eit nun klarer und heimische Gerichte können den Fall prüfen. Facebook müsse sein Geschäftsm­odell von einem Gericht datenschut­zrechtlich beurteilen lassen. Und dies sei ein „Riesenprob­lem“für das Unternehme­n, meint Schrems, der erneut fordert, dass die Sammelklag­e endlich auf europäisch­er Ebene gelöst werden müsse. Facebook müsse voraussich­tlich den Großteil der Verfahrens­kosten tragen, da sich der Kläger in 20 von 22 Klagepunkt­en durchgeset­zt habe.

Facebook muss sich nun auf eine „Musterklag­e“gefasst machen. Sollte in der Folge eine Sammelklag­e möglich sein, werden sich laut Schrems bis zu 25.000 Facebook-nutzer aus mehreren Ländern dem Verfahren anschließe­n. Für jeden sollten dabei 500 Euro Schadeners­atz erstritten werden.

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