Eugh-urteil zugunsten von Facebook
Datenschützer Maximilian Schrems darf das Us-unternehmen aber in Österreich verklagen.
Eine Niederlage kann auch positive Seiten haben. So zumindest interpretiert der österreichische Datenschützer Maximilian Schrems das gestern veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH). Der 30-jährige Jurist liegt seit Jahren im Streit mit Facebook, dem er Datenschutzverstöße vorhält. Er hatte für sich und sieben weitere Nutzer eine Sammelklage eingebracht – die nun abgelehnt wurde. In der Begründung heißt es, Schrems „könne nicht als Zessionar von Ansprüchen anderer Verbraucher den Verbrauchergerichtsstandort in Anspruch nehmen, um die abgetretenen Ansprüche geltend zu machen“. Allerdings sei es zulässig, dass Schrems vor ein österreichisches Gericht ziehe – das wertet Schrems als Erfolg.
Facebook bestreitet die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Schrems könne nicht die unionsrechtliche Regel in Anspruch nehmen, die es Verbrauchern erlaubt, einen ausländi- Vertragspartner vor den Gerichten ihres Wohnsitzes zu verklagen. Da Schrems Facebook zudem auch beruflich nutze, könne er nicht als Verbraucher angesehen werden. Dies wies der EUGH zurück.
Die nächste Station von Max Schrems wird daher das Wiener Landesgericht sein. Auch wenn chen Daten zu eigenen Zwecken beziehungsweise zu Zwecken Dritter sowie zur Leistung von Schadenersatz.
Mit dem Eugh-spruch ist die Zuständigkeit nun klarer und heimische Gerichte können den Fall prüfen. Facebook müsse sein Geschäftsmodell von einem Gericht datenschutzrechtlich beurteilen lassen. Und dies sei ein „Riesenproblem“für das Unternehmen, meint Schrems, der erneut fordert, dass die Sammelklage endlich auf europäischer Ebene gelöst werden müsse. Facebook müsse voraussichtlich den Großteil der Verfahrenskosten tragen, da sich der Kläger in 20 von 22 Klagepunkten durchgesetzt habe.
Facebook muss sich nun auf eine „Musterklage“gefasst machen. Sollte in der Folge eine Sammelklage möglich sein, werden sich laut Schrems bis zu 25.000 Facebook-nutzer aus mehreren Ländern dem Verfahren anschließen. Für jeden sollten dabei 500 Euro Schadenersatz erstritten werden.