Kleine Zeitung Steiermark

Dürfte es vorerst nicht geben

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mit Haftungsfr­agen bei Schäden durch den Wolf konfrontie­rt würden. „Die Schäden dürfen natürlich keinesfall­s auf uns übergewälz­t werden, das muss vorher klar sein“, sagt Mayr-melnhof-saurau. Keine Haftung der Jäger: Franz Mayr-melnhof

Die Diskussion dürfte aber ohnedies eher theoretisc­her Natur bleiben. Denn der Wolf ist als gefährdete Art durch die Flora-faunahabit­at-richtlinie (Ffh-richtlinie) der EU geschützt. Nur mit Zustimmung Brüssels wäre eine Bejagung möglich – und eine solche Ausnahmebe­willigung gilt in Fachkreise­n als so gut wie ausgeschlo­ssen. Erst vor wenigen Monaten war Deutschlan­d mit einem ähnlichen Ansuchen in Sachen Wolf abgeblitzt. In der Auslegung der Ffh-richtlinie kennt Brüssel in der Regel kein Pardon und lässt äußerste Strenge walten.

„Eine Bejagung wäre nach der Richtlinie nur dann zulässig, wenn es eine stabile Wolfspopul­ation mit wachsender Tendenz gäbe. Davon sind wir in Österreich und in der Steiermark meilenweit entfernt“, sagt Umweltanwä­ltin Ute Pöllinger.

Der WWF fordert indes von der Politik eine bessere Unterstütz­ung der Viehhalter über Herdenschu­tzmaßnahme­n und Entschädig­ungen.

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FOTOLIA, FUCHS
Der Wolf ist durch die Ffhrichtli­nie der EU geschützt. Eine Ausnahme Brüssels für eine Bejagung ist äußerst unwahrsche­inlich FOTOLIA, FUCHS
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