Dürfte es vorerst nicht geben
mit Haftungsfragen bei Schäden durch den Wolf konfrontiert würden. „Die Schäden dürfen natürlich keinesfalls auf uns übergewälzt werden, das muss vorher klar sein“, sagt Mayr-melnhof-saurau. Keine Haftung der Jäger: Franz Mayr-melnhof
Die Diskussion dürfte aber ohnedies eher theoretischer Natur bleiben. Denn der Wolf ist als gefährdete Art durch die Flora-faunahabitat-richtlinie (Ffh-richtlinie) der EU geschützt. Nur mit Zustimmung Brüssels wäre eine Bejagung möglich – und eine solche Ausnahmebewilligung gilt in Fachkreisen als so gut wie ausgeschlossen. Erst vor wenigen Monaten war Deutschland mit einem ähnlichen Ansuchen in Sachen Wolf abgeblitzt. In der Auslegung der Ffh-richtlinie kennt Brüssel in der Regel kein Pardon und lässt äußerste Strenge walten.
„Eine Bejagung wäre nach der Richtlinie nur dann zulässig, wenn es eine stabile Wolfspopulation mit wachsender Tendenz gäbe. Davon sind wir in Österreich und in der Steiermark meilenweit entfernt“, sagt Umweltanwältin Ute Pöllinger.
Der WWF fordert indes von der Politik eine bessere Unterstützung der Viehhalter über Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen.