Blaublütige Wunder
Ein blaublütiges Wunder erlebten einige Grazer. Der Magistrat änderte ihre Familiennamen. War vor einem Namen ein „von“zu viel, war’s woanders ein „von der“oder ein „Freiherr von“. Basis dafür ist das Adelsaufhebungsgesetz, das das Führen von Adelstiteln seit 1919 mit Geldbußen bis zu 20.000 Kronen oder Arrest bis zu sechs Monaten bestraft.
Die Umbenannten bekämpften die Bescheide. Eine Familie konnte nachweisen, dass ihr Name nicht von blaublütiger Abstammung zeuge. Das kostete aber Mühe und Geld für die Anwältin. Es ist nichts daran auszusetzen, dass der Staat das Gesetz vollzieht, das dem Adel nach Ende der Monarchie seine Privilegien nahm. In der Republik sollten alle Menschen gleich sein. a verwundert es umso mehr, dass sich beim elitären St.-georgs-orden unter den Ehrenrittern und -damen einstige und aktive hochrangige Repräsentanten der Republik tummeln. Auf der Homepage begeben sich vor allem ÖVP- und Fpö-politiker in die Gesellschaft von „Hoheiten“, „Baronen“und „Grafen“. Dieses blaublütige Wunder 100 Jahre nach Inkrafttreten des Adelsaufhebungsgesetzes gereicht diesen Vertretern der Republik nicht zur Ehre. Es sollte uns und ihnen zu denken geben.
DDen Artikel zum Aufwecker finden Sie auf Seite 24/25