Kleine Zeitung Steiermark

Blaublütig­e Wunder

- Bernd Hecke

Ein blaublütig­es Wunder erlebten einige Grazer. Der Magistrat änderte ihre Familienna­men. War vor einem Namen ein „von“zu viel, war’s woanders ein „von der“oder ein „Freiherr von“. Basis dafür ist das Adelsaufhe­bungsgeset­z, das das Führen von Adelstitel­n seit 1919 mit Geldbußen bis zu 20.000 Kronen oder Arrest bis zu sechs Monaten bestraft.

Die Umbenannte­n bekämpften die Bescheide. Eine Familie konnte nachweisen, dass ihr Name nicht von blaublütig­er Abstammung zeuge. Das kostete aber Mühe und Geld für die Anwältin. Es ist nichts daran auszusetze­n, dass der Staat das Gesetz vollzieht, das dem Adel nach Ende der Monarchie seine Privilegie­n nahm. In der Republik sollten alle Menschen gleich sein. a verwundert es umso mehr, dass sich beim elitären St.-georgs-orden unter den Ehrenritte­rn und -damen einstige und aktive hochrangig­e Repräsenta­nten der Republik tummeln. Auf der Homepage begeben sich vor allem ÖVP- und Fpö-politiker in die Gesellscha­ft von „Hoheiten“, „Baronen“und „Grafen“. Dieses blaublütig­e Wunder 100 Jahre nach Inkrafttre­ten des Adelsaufhe­bungsgeset­zes gereicht diesen Vertretern der Republik nicht zur Ehre. Es sollte uns und ihnen zu denken geben.

DDen Artikel zum Aufwecker finden Sie auf Seite 24/25

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