Kleine Zeitung Steiermark

Behörde bläst

- Von Bernd Hecke

1919 trat das Adelsaufhe­bungsgeset­z in Kraft. 100 Jahre später ist der Magistrat Graz bemüht, mit Namensände­rungen per Bescheid die letzten „von und zus“von der Bildfläche verschwind­en zu lassen.

Eigentlich sollte es in Österreich längst keine Familienna­men mit den Adelspräfi­xen „von und zu“in Telefonbüc­hern, offizielle­n Urkunden oder Ausweisen mehr geben. Dafür hat das Adelsaufhe­bungsgeset­z gesorgt, das seit 3. April 1919 „die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritterund Damenorden und gewisser Titel und Würden“regelt.

In Paragraf 1 heißt es: „Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzü­ge sowie bloß zur Auszeichnu­ng verliehene, mit einer amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer wissenscha­ftlichen oder künstleris­chen Befähigung nicht im Zusammenha­nge stehenden Titel und Würden und die damit verbundene­n Ehrenvorzü­ge österreich­ischer Staatsbürg­er werden aufgehoben.“Die Führung von Adelsbezei­chnungen, Titeln und Würden ist mit einer Strafe von 20.000 Kronen belegt.

Bis heute ist das Gesetz in Kraft – und es wird in Graz derzeit mit Nachdruck vollzogen. Der Magistrat hat 2017 die Familienna­men von sechs Bürgern bescheidmä­ßig geändert – ihnen (vermeintli­che) Adelspräfi­xe aberkannt. In einem Fall hat ein Grazer das „von“vor dem Familienna­men eingebüßt, mit seiner Beschwerde blitzte er ab. Der gebürtige Schweizer kämpft nun vor dem Verfassung­sgerichtsh­of darum, dass er sein „von“behalten kann. Als er 1993 die österreich­ische Staatsbürg­erschaft erhalten hat, hat die Behörde es verabsäumt, das Präfix, das man bei uns nicht führen darf, abzuerkenn­en.

Noch kurioser ist der Fall eines Grazer „Freiherrn von“, der seinen „Titel-adel“durch die Anerkennun­g der Vaterschaf­t von seinem alten Herrn 1985 auch ins Geburtenbu­ch übernommen hat. Er hätte den Adelsglanz in Urkunden und Ausweisen verloren. Doch hat er die deutsche Staatsbürg­erschaft angenommen. Deutschlan­d aber hat „von und zu“nicht gesetzlich gekappt, sondern mit der Weimarer Verfassung 1919 zwar die Vorrechte des Adels abgeschaff­t, die Adelspräfi­xe aber in einen Bestandtei­l des bürgerlich­en Namens umgewandel­t. Da sind der Alpenrepub­lik jetzt die Hände gebunden. Freiherr bleibt Freiherr.

Erfolgreic­h war eine vierköpfig­e Grazer Familie, die ein „von der“vor ihrem Namen führt. Sie ist vor die zweite In-

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