Behörde bläst
1919 trat das Adelsaufhebungsgesetz in Kraft. 100 Jahre später ist der Magistrat Graz bemüht, mit Namensänderungen per Bescheid die letzten „von und zus“von der Bildfläche verschwinden zu lassen.
Eigentlich sollte es in Österreich längst keine Familiennamen mit den Adelspräfixen „von und zu“in Telefonbüchern, offiziellen Urkunden oder Ausweisen mehr geben. Dafür hat das Adelsaufhebungsgesetz gesorgt, das seit 3. April 1919 „die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritterund Damenorden und gewisser Titel und Würden“regelt.
In Paragraf 1 heißt es: „Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge sowie bloß zur Auszeichnung verliehene, mit einer amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Befähigung nicht im Zusammenhange stehenden Titel und Würden und die damit verbundenen Ehrenvorzüge österreichischer Staatsbürger werden aufgehoben.“Die Führung von Adelsbezeichnungen, Titeln und Würden ist mit einer Strafe von 20.000 Kronen belegt.
Bis heute ist das Gesetz in Kraft – und es wird in Graz derzeit mit Nachdruck vollzogen. Der Magistrat hat 2017 die Familiennamen von sechs Bürgern bescheidmäßig geändert – ihnen (vermeintliche) Adelspräfixe aberkannt. In einem Fall hat ein Grazer das „von“vor dem Familiennamen eingebüßt, mit seiner Beschwerde blitzte er ab. Der gebürtige Schweizer kämpft nun vor dem Verfassungsgerichtshof darum, dass er sein „von“behalten kann. Als er 1993 die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten hat, hat die Behörde es verabsäumt, das Präfix, das man bei uns nicht führen darf, abzuerkennen.
Noch kurioser ist der Fall eines Grazer „Freiherrn von“, der seinen „Titel-adel“durch die Anerkennung der Vaterschaft von seinem alten Herrn 1985 auch ins Geburtenbuch übernommen hat. Er hätte den Adelsglanz in Urkunden und Ausweisen verloren. Doch hat er die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Deutschland aber hat „von und zu“nicht gesetzlich gekappt, sondern mit der Weimarer Verfassung 1919 zwar die Vorrechte des Adels abgeschafft, die Adelspräfixe aber in einen Bestandteil des bürgerlichen Namens umgewandelt. Da sind der Alpenrepublik jetzt die Hände gebunden. Freiherr bleibt Freiherr.
Erfolgreich war eine vierköpfige Grazer Familie, die ein „von der“vor ihrem Namen führt. Sie ist vor die zweite In-