Zur Jagd auf Adelstitel
stanz gezogen. Das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid des Magistrats ersatzlos behoben. „Uns ist der Nachweis gelungen, dass dieser Familienname nicht von adeliger Abstammung ist“, sagt Kerstin Holzinger, Anwältin der Wiener Kanzlei Haslinger, Nagele & Partner. Der Beschwerdeführer selbst hat bei einem deutschen Experten aufwendig recherchiert. Der aus Deutschland importierte Familienname mit Letzter legaler Kaiser: Robert Heinrich I. – der Satirische dem Präfix „von der“ist in keinem Adelslexikon und keinem wichtigen Verzeichnis von Nobilitierung und Standeserhöhung zu finden. Vielmehr ist es eine Herkunftsbezeichnung, die vom Adelsaufhebungsgesetz nicht erfasst wird. Der Familie blieben neben ihrem Namen: Ärger, Aufwand, Anwaltskosten.
Warum aber bläst der Magistrat Graz derzeit zur Jagd auf Adelsnamen? Nicht, um sich fürs 100-Jahr-jubiläum des Gesetzes aufzuwärmen. Vielmehr hat das Innenministerium 2016 und 2017 das Thema in Erlässen und Durchführungsanlässen für die standesamtliche Arbeit in Erinnerung gerufen. Wohl auch ein Grund, warum in einflussreichen Kreisen nun einige darauf drängen, das Gesetz aufzuheben (siehe unten).