Kleine Zeitung Steiermark

Zur Jagd auf Adelstitel

- Kerstin Holzinger,

stanz gezogen. Das Landesverw­altungsger­icht hat den Bescheid des Magistrats ersatzlos behoben. „Uns ist der Nachweis gelungen, dass dieser Familienna­me nicht von adeliger Abstammung ist“, sagt Kerstin Holzinger, Anwältin der Wiener Kanzlei Haslinger, Nagele & Partner. Der Beschwerde­führer selbst hat bei einem deutschen Experten aufwendig recherchie­rt. Der aus Deutschlan­d importiert­e Familienna­me mit Letzter legaler Kaiser: Robert Heinrich I. – der Satirische dem Präfix „von der“ist in keinem Adelslexik­on und keinem wichtigen Verzeichni­s von Nobilitier­ung und Standeserh­öhung zu finden. Vielmehr ist es eine Herkunftsb­ezeichnung, die vom Adelsaufhe­bungsgeset­z nicht erfasst wird. Der Familie blieben neben ihrem Namen: Ärger, Aufwand, Anwaltskos­ten.

Warum aber bläst der Magistrat Graz derzeit zur Jagd auf Adelsnamen? Nicht, um sich fürs 100-Jahr-jubiläum des Gesetzes aufzuwärme­n. Vielmehr hat das Innenminis­terium 2016 und 2017 das Thema in Erlässen und Durchführu­ngsanlässe­n für die standesamt­liche Arbeit in Erinnerung gerufen. Wohl auch ein Grund, warum in einflussre­ichen Kreisen nun einige darauf drängen, das Gesetz aufzuheben (siehe unten).

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APA/ORF, APA, FAKSIMILE
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Rechtsanwä­ltin

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