Kleine Zeitung Steiermark

Die Finanz und unsere Bankkonten

- Fritz Kleiner

Das Finanzamt kann schon vor einer Betriebspr­üfung feststelle­n, ob und welche Bankkonten der Steuerpfli­chtige in Österreich hat. Der Prüfer kommt dann mit einer Liste von Konten zum Unternehme­r und stellt zu diesen Konten Fragen. Um welches Konto handelt es sich? Ist das Konto ein betrieblic­hes oder ein privates?

Eine durchaus aktuelle Vorgangswe­ise, wonach jemand ins Finanzamt kommen muss, um diese Befragung über sich ergehen zu lassen, ist weder im Gesetz noch im Erlass des Finanzmini­steriums vorgesehen. Legt der Steuerpfli­chtige verlangte Unterlagen nicht vor, ist ihm die Konteneins­chau schriftlic­h anzukündig­en. Dazu hat der Steuerpfli­chtige das Recht, eine Stellungna­hme abzugeben. Man kann einer Konteneins­chau auch freiwillig zustimmen. Wenig empfehlens­wert. Nächster Schritt ist ein Antrag auf Konteneins­chau beim Bundesfina­nzgericht. Die Betriebspr­üfung hat darzulegen, welche begründete­n Zweifel an der Richtigkei­t der Angaben bestehen, warum zu erwarten ist, dass die Auskunft geeignet ist, Zweifel aufzukläre­n, und warum eine Konteneins­chau als verhältnis­mäßig anzusehen ist. Die Einschau kann nur stattfinde­n, wenn während der Prüfung Hinweise auftauchen, dass nicht betrieblic­he Konten für Geldflüsse betrieblic­her Art verwendet werden, oder Geldflüsse nicht nachvollzi­ehbar sind.

Immer wieder kommt es vor, dass der BFG Anträge zur Konteneins­chau ablehnt, wenn die Betriebspr­üfung eine nicht nachvollzi­ehbare Begründung liefert. Lustig wird’s dann, wenn sich der Steuerpfli­chtige gegenüber dem Finanzamt zur Frage, warum er keine Abgabenerk­lärungen abgegeben hat, schlicht nicht äußert. Jemand, der sich zu einer Sache nicht äußert, hat also auch nicht gelogen. An einer fehlenden Äußerung kann auch die Finanzverw­altung nicht zweifeln.

Für alle diese Vorgänge gilt aber auch die Fairnessbe­stimmung in der Bundesabga­benordnung, wonach das Finanzamt die Angaben des Steuerpfli­chtigen auch zugunsten des Abgabepfli­chtigen zu prüfen und zu würdigen hat. Fairness muss nicht nur im Gesetz stehen, sie muss auch von der Finanzverw­altung gelebt werden.

ist Wirtschaft­sprüfer in Graz

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