Die Finanz und unsere Bankkonten
Das Finanzamt kann schon vor einer Betriebsprüfung feststellen, ob und welche Bankkonten der Steuerpflichtige in Österreich hat. Der Prüfer kommt dann mit einer Liste von Konten zum Unternehmer und stellt zu diesen Konten Fragen. Um welches Konto handelt es sich? Ist das Konto ein betriebliches oder ein privates?
Eine durchaus aktuelle Vorgangsweise, wonach jemand ins Finanzamt kommen muss, um diese Befragung über sich ergehen zu lassen, ist weder im Gesetz noch im Erlass des Finanzministeriums vorgesehen. Legt der Steuerpflichtige verlangte Unterlagen nicht vor, ist ihm die Konteneinschau schriftlich anzukündigen. Dazu hat der Steuerpflichtige das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Man kann einer Konteneinschau auch freiwillig zustimmen. Wenig empfehlenswert. Nächster Schritt ist ein Antrag auf Konteneinschau beim Bundesfinanzgericht. Die Betriebsprüfung hat darzulegen, welche begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen, warum zu erwarten ist, dass die Auskunft geeignet ist, Zweifel aufzuklären, und warum eine Konteneinschau als verhältnismäßig anzusehen ist. Die Einschau kann nur stattfinden, wenn während der Prüfung Hinweise auftauchen, dass nicht betriebliche Konten für Geldflüsse betrieblicher Art verwendet werden, oder Geldflüsse nicht nachvollziehbar sind.
Immer wieder kommt es vor, dass der BFG Anträge zur Konteneinschau ablehnt, wenn die Betriebsprüfung eine nicht nachvollziehbare Begründung liefert. Lustig wird’s dann, wenn sich der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt zur Frage, warum er keine Abgabenerklärungen abgegeben hat, schlicht nicht äußert. Jemand, der sich zu einer Sache nicht äußert, hat also auch nicht gelogen. An einer fehlenden Äußerung kann auch die Finanzverwaltung nicht zweifeln.
Für alle diese Vorgänge gilt aber auch die Fairnessbestimmung in der Bundesabgabenordnung, wonach das Finanzamt die Angaben des Steuerpflichtigen auch zugunsten des Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen hat. Fairness muss nicht nur im Gesetz stehen, sie muss auch von der Finanzverwaltung gelebt werden.
ist Wirtschaftsprüfer in Graz