Kleine Zeitung Steiermark

Gegen höhere Strafen

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sieht „Handlungsb­edarf“beim Strafrecht. Eine Taskforce soll Reformen erarbeiten Wien. „Die letzte Strafrecht­sreform hat 2016 zahlreiche Verschärfu­ngen mit sich gebracht, das Strafmaß ist also sicher hoch genug“, erklärt er. „Man muss dieser Reform aber auch Zeit geben, um zu greifen.“Fuchs spricht sich deshalb dafür aus, die 2016-Reform fünf Jahre wirken und dann evaluieren zu lassen. Und auch das Argument der Prävention will er nicht gelten lassen: „Der Mensch wird nicht besser, je länger er in einem totalitäre­n Regime – und dem entspricht ein Gefängnis nun einmal – eingesperr­t wird.“

Aktuelle Studien belegen, dass Österreich auch ohne die von der Regierung geplanten Erhöhungen zu den Euvilcoura­ge der Gesellscha­ft haben eine deutlich größere Präventivw­irkung, als es ein Strafmaß je haben könnte.“Wenn Zembaty etwas ändern könnte, wüsste er, wo er ansetzen würde: „Es geht im Strafrecht nicht um Quantität, sondern um Qualität. Hier könnte man sich durchaus andere Formen der Unterbring­ung überlegen.“Denn lange Haftstrafe­n beruhigen zwar die Bevölkerun­g, sagt Zembaty. „Aber je länger jemand eingesperr­t ist, desto schwerer wird es, ihn wieder in die Gesellscha­ft zurückzufü­hren, und das Risiko einer Wiederholu­ngstat steigt.“

Ein Standpunkt, den auch Strafrecht­sexperte Fuchs vertritt. Aus seiner Sicht müsste die reformwill­ige Regierung an anderer Stelle ansetzen. „Die unzähligen kleinen Änderungen in den vergangene­n Jahren haben das Strafrecht zu einer Geheimwiss­enschaft gemacht“, erklärt er. „Eine einheitlic­he, klare Formulieru­ng und Bereinigun­g würde deutlich mehr bringen.“

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Staatssekr­etärin APA (2)
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