Gegen höhere Strafen
sieht „Handlungsbedarf“beim Strafrecht. Eine Taskforce soll Reformen erarbeiten Wien. „Die letzte Strafrechtsreform hat 2016 zahlreiche Verschärfungen mit sich gebracht, das Strafmaß ist also sicher hoch genug“, erklärt er. „Man muss dieser Reform aber auch Zeit geben, um zu greifen.“Fuchs spricht sich deshalb dafür aus, die 2016-Reform fünf Jahre wirken und dann evaluieren zu lassen. Und auch das Argument der Prävention will er nicht gelten lassen: „Der Mensch wird nicht besser, je länger er in einem totalitären Regime – und dem entspricht ein Gefängnis nun einmal – eingesperrt wird.“
Aktuelle Studien belegen, dass Österreich auch ohne die von der Regierung geplanten Erhöhungen zu den Euvilcourage der Gesellschaft haben eine deutlich größere Präventivwirkung, als es ein Strafmaß je haben könnte.“Wenn Zembaty etwas ändern könnte, wüsste er, wo er ansetzen würde: „Es geht im Strafrecht nicht um Quantität, sondern um Qualität. Hier könnte man sich durchaus andere Formen der Unterbringung überlegen.“Denn lange Haftstrafen beruhigen zwar die Bevölkerung, sagt Zembaty. „Aber je länger jemand eingesperrt ist, desto schwerer wird es, ihn wieder in die Gesellschaft zurückzuführen, und das Risiko einer Wiederholungstat steigt.“
Ein Standpunkt, den auch Strafrechtsexperte Fuchs vertritt. Aus seiner Sicht müsste die reformwillige Regierung an anderer Stelle ansetzen. „Die unzähligen kleinen Änderungen in den vergangenen Jahren haben das Strafrecht zu einer Geheimwissenschaft gemacht“, erklärt er. „Eine einheitliche, klare Formulierung und Bereinigung würde deutlich mehr bringen.“