Missbrauch in WG: Graz muss 75.000 Euro zahlen
verurteilt. Jetzt macht die Mutter dies öffentlich, weil sie vom Entschuldigungsgespräch mit dem Jugendamt enttäuscht gewesen sei, bestätigt ihr Anwalt Franz Benda.
Im Urteil heißt es, dass die Vergewaltigungen in der Jugendwg nur passieren konnten, weil Betreuer ihrer Aufsichtspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen seien. 60.000 Euro wurden dem jüngeren Mädchen zugesprochen, 15.000 der älteren Schwester. Die beiden leben heute bei ihrer Mutter und sind jetzt 16 und 19 Jahre alt „und es geht ihnen nach diesen furchtbaren Erlebnissen katastrophal“, sagt der Anwalt. Dass es für die Betreuer in der Jugend-wg damals keine straf- rechtlichen Konsequenzen gegeben habe, versteht der Jurist nicht: „Noch dazu, weil es schon 2012 Hinweise an eine Betreuerin zu dem Missbrauch gegeben hat. Doch damals begnügte man sich mit einer internen Prüfung.“Doch auch Positives gebe es zu berichten, räumt Benda ein: „Es schaut jetzt mithilfe der Stadt gut aus, dass diese Familie eine Gemeindewohnung bekommt.“
Die Sprecherin des Jugendamts, Vasiliki Argyropoulos, erwidert, es habe eine Entschuldigung der Stadt gegeben: „Hier sind Kinder zu Schaden gekommen. Das tut uns natürlich sehr leid. Dass das Jugendamt das Schmerzensgeld bezahlt und keine Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, unterstreicht dies.“Dennoch sei geklärt, dass das städtische Jugendamt hier keine strafrechtliche Verantwortung treffe: „Der Fall wurde sowohl intern fachlich als auch durch die interne Revision des Magistrats, die Oberbehörde Land und die Volksanwaltschaft geprüft.“Und die Staatsanwaltschaft hätte gegen keinen Betreuer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Eine Konsequenz hat es im Magistrat gegeben: Die Stadt hat sich von der Betreuung Jugendlicher in solchen Wohngemeinschaften zurückgezogen, um eine Rollenklarheit zwischen Betreiber und Behörde zu schaffen. Die 36 Betreuungsplätze in Graz sind an private Trägervereine vergeben.