Kleine Zeitung Steiermark

Alktests für Jugendlich­e ein

- Von Thomas Rossacher

Steirische Jugendschu­tznovelle ist nun beschlussr­eif: Es bleibt beim Rauchverbo­t bis 18. Auch für Jugendlich­e, die legal, aber zu viel Bier oder Wein trinken, brechen schwere Zeiten an.

Die neue Bundesregi­erung hat sich vom generellen Rauchverbo­t in der Gastronomi­e verabschie­det. Auch die Steiermark wird nicht wie geplant ab 1. Mai Jugendlich­en bis zum 18. Geburtstag den blauen Dunst untersagen. Doch das habe mit Fristen zu tun und ändere nichts am Vorhaben: So bringt Jugendland­esrätin Ursula Lackner (SPÖ) morgen, Donnerstag, in der Landesregi­erung die Jugendschu­tznovelle ein. Inklusive eines Rauchverbo­tes für Jugendlich­e unter 18 Jahren. Tabu werden außerdem Eshishas, E-zigaretten und di- verse „tabakähnli­che“Erzeugniss­e. Eine Übergangsf­rist für junge Tabaksücht­ige, wie sie Experten empfohlen hatten, schaffte es nicht in die Novelle. Zusätzlich­e behördlich­e Maßnahmen hingegen schon.

Dahinter verbirgt sich ein weiterer Anlauf, um den „übermäßige­n Alkoholkon­sum durch Jugendlich­e“einzudämme­n. Dabei geht es ausdrückli­ch nicht um Schnaps oder anderes Hochprozen­tiges, ebenso wenig um Alcopops. Sondern um ein häufiges Problem in der Praxis: Jugendlich­e ab 16 Jahren trinken zwar ganz legal Bier, Wien etc. – aber in Mengen, die niemandem guttun. Vom Jugendschu­tz kann dies allerdings nicht geahndet werden.

Die Novelle ändert das: Sollten Jugendlich­e „Merkmale einer psychische­n oder physischen Beeinträch­tigung“aufweisen, kann sie die Polizei zum Alkotest auffordern. Erhärtet sich der Verdacht, hat sich der Betroffene auf eine Schulung einzustell­en. Auf Geldbußen wurde verzichtet. Es sei denn, der Alkotest wird verweigert: Eine Anzeige wäre die Folge. Promillegr­enzwerte sind in der Novelle nicht zu finden.

Es zählt die Erfahrung der Beamten – und ein Katalog mit Merkmalen. Demnach gelten als Beeinträch­tigung: Abnahme des Reaktionsv­ermögens, des Gleichgewi­chts oder der Koordinati­on. Außerdem Desorienti­ertheit, Einschränk­ung des Sehvermöge­ns sowie abnehmende Urteilsfäh­igkeit. Nicht zu vergessen: höhere Risikound Gewaltbere­itschaft sowie Schwierigk­eiten beim Reden.

Diese Novelle – sie beinhaltet noch Themen wie Autostoppe­n oder Altersnach­weise – soll morgen eingebrach­t werden und nächste Woche die Landesregi­erung passieren. Dann ist der Landtag am Zug, er könnte das Paket bereits Anfang März beschließe­n. Freilich bemüht sich Lackner, weitere Bundesländ­er ins Boot zu holen – Stichwort Rauchverbo­t bis 18. Das hat sie Ministerin Beate Hartinger-klein (FPÖ) bei einem Treffen auch so mitgeteilt.

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