Bedingte Haft für „Staatsverweigerer“
Ein „Staatsverweigerer“ist in St. Pölten – nicht rechtskräftig – zu 18 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 60Jährige stand wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Erpressung vor Gericht. Ausgangspunkt war 2015 eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 45 Euro.