Unsinn für die Volkswirtschaft
Was landläufig „humanitäres Bleiberecht“genannt wird, heißt im Amtsdeutsch für Fremdenwesen und Asyl: Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen. Diese sind gegeben, wenn Flüchtlinge mindestens fünf Jahre im Land leben, drei davon jedenfalls mit rechtmäßigem Aufenthalt. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat Integrationsgrad, Ausbildung, Selbsterhaltungsfähigkeit, Beschäftigung und Deutschkenntnisse zu berücksichtigen.
So gut wie nie komme das Bleiberecht zur Anwendung, es handle sich quasi um totes Recht, sagt der steirische Caritas-direktor Herbert Beiglböck (siehe links).
Das BFA bekennt, man führe keine Statistik darüber, wie oft das Bleiberecht gewährt werde. Es ist aber schon von den Rahmenbedingungen kaum zu erlangen. uch wenn wir trotz unseres Wohlstandes nicht uneingeschränkt Flüchtlinge aufnehmen können, hat der Caritasdirektor in einem recht. Es ist ein volkswirtschaftlicher Unsinn, Menschen, die lernund integrationswillig sind, über Jahre in Verfahren auf Kosten der Republik dunsten zu lassen, um sie dann abzuschieben, wenn sie gut Deutsch können, Jobangebote haben. Viele von ihnen hätten längst schon ins System eingezahlt, würden wir das nur zulassen.
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