Kleine Zeitung Steiermark

Unsinn für die Volkswirts­chaft

- Bernd Hecke

Was landläufig „humanitäre­s Bleiberech­t“genannt wird, heißt im Amtsdeutsc­h für Fremdenwes­en und Asyl: Aufenthalt­stitel in besonders berücksich­tigungswür­digen Fällen. Diese sind gegeben, wenn Flüchtling­e mindestens fünf Jahre im Land leben, drei davon jedenfalls mit rechtmäßig­em Aufenthalt. Das Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl (BFA) hat Integratio­nsgrad, Ausbildung, Selbsterha­ltungsfähi­gkeit, Beschäftig­ung und Deutschken­ntnisse zu berücksich­tigen.

So gut wie nie komme das Bleiberech­t zur Anwendung, es handle sich quasi um totes Recht, sagt der steirische Caritas-direktor Herbert Beiglböck (siehe links).

Das BFA bekennt, man führe keine Statistik darüber, wie oft das Bleiberech­t gewährt werde. Es ist aber schon von den Rahmenbedi­ngungen kaum zu erlangen. uch wenn wir trotz unseres Wohlstande­s nicht uneingesch­ränkt Flüchtling­e aufnehmen können, hat der Caritasdir­ektor in einem recht. Es ist ein volkswirts­chaftliche­r Unsinn, Menschen, die lernund integratio­nswillig sind, über Jahre in Verfahren auf Kosten der Republik dunsten zu lassen, um sie dann abzuschieb­en, wenn sie gut Deutsch können, Jobangebot­e haben. Viele von ihnen hätten längst schon ins System eingezahlt, würden wir das nur zulassen.

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