Kleine Zeitung Steiermark

20 Jahre Haft: Strafe für Jihadisten-prediger hält

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sagt der Prediger. Immerhin: Die gewaltsame Errichtung eines Gottesstaa­tes sei keine Pflicht des Moslems.

Der Senat entscheide­t schließlic­h, die harte Strafe von 20 Jahren nicht zu reduzieren. Schon ein „normaler“Mord habe eine Strafdrohu­ng von 10 bis 20 Jahren bzw. lebenslang, ein Mord als terroristi­sche Straftat sei aber jedenfalls strenger zu bestrafen.

Als mildernd bei der Strafzumes­sung wurde bei ihm lediglich gewertet, dass er unbescholt­en war und es bezüglich der Anstiftung zum Mord tatsächlic­h beim Versuch blieb. Erschweren­d waren aber die Vielzahl der Nötigungen (Vertreibun­g von Zivilisten mit Waffengewa­lt), die aufgrund seiner Aufrufe stattgefun­den haben, und der lange Deliktszei­traum von fünf Jahren.

Von zehn auf achteinhal­b Jahre reduziert wird die Strafe des Mitangekla­gten Muchbarek T. Er ging auf Anstiftung des Predigers zum IS nach Syrien und war an Vertreibun­gen von Zivilisten mit Waffengewa­lt (Nötigung) beteiligt. Es wird mildernd gewertet, dass er zu diesem Zeitpunkt noch unbescholt­en war. Zwar hatte er davor in Wien zwei muslimisch­e Frauen verprügelt, weil sie „nicht anständig gekleidet“waren, die Verurteilu­ng dafür wurde aber erst später rechtskräf­tig.

„Haben Sie das Urteil verstanden?“, fragt der Vorsitzend­e. O. schüttelt verständni­slos den Kopf. „Haben Sie es akustisch verstanden?“– „Habe ich verstanden.“Als er von vermummten Justizwach­e- und Cobra-beamten abgeführt wird, redet er noch auf seinen Verteidige­r ein. Gegen diese Entscheidu­ng sind keine Rechtsmitt­el mehr möglich.

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Ebu Tejma (Mirsad O.) predigte auf Deutsch und war ein „Youtube-star“
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Von Walter Vaterl, Mooskirche­n

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