20 Jahre Haft: Strafe für Jihadisten-prediger hält
sagt der Prediger. Immerhin: Die gewaltsame Errichtung eines Gottesstaates sei keine Pflicht des Moslems.
Der Senat entscheidet schließlich, die harte Strafe von 20 Jahren nicht zu reduzieren. Schon ein „normaler“Mord habe eine Strafdrohung von 10 bis 20 Jahren bzw. lebenslang, ein Mord als terroristische Straftat sei aber jedenfalls strenger zu bestrafen.
Als mildernd bei der Strafzumessung wurde bei ihm lediglich gewertet, dass er unbescholten war und es bezüglich der Anstiftung zum Mord tatsächlich beim Versuch blieb. Erschwerend waren aber die Vielzahl der Nötigungen (Vertreibung von Zivilisten mit Waffengewalt), die aufgrund seiner Aufrufe stattgefunden haben, und der lange Deliktszeitraum von fünf Jahren.
Von zehn auf achteinhalb Jahre reduziert wird die Strafe des Mitangeklagten Muchbarek T. Er ging auf Anstiftung des Predigers zum IS nach Syrien und war an Vertreibungen von Zivilisten mit Waffengewalt (Nötigung) beteiligt. Es wird mildernd gewertet, dass er zu diesem Zeitpunkt noch unbescholten war. Zwar hatte er davor in Wien zwei muslimische Frauen verprügelt, weil sie „nicht anständig gekleidet“waren, die Verurteilung dafür wurde aber erst später rechtskräftig.
„Haben Sie das Urteil verstanden?“, fragt der Vorsitzende. O. schüttelt verständnislos den Kopf. „Haben Sie es akustisch verstanden?“– „Habe ich verstanden.“Als er von vermummten Justizwache- und Cobra-beamten abgeführt wird, redet er noch auf seinen Verteidiger ein. Gegen diese Entscheidung sind keine Rechtsmittel mehr möglich.