Kleine Zeitung Steiermark

Eurofighte­r: Verfahren gegen Airbus in München eingestell­t

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Die Staatsanwa­ltschaft München hat ihr seit Jahren laufendes Schmiergel­dverfahren gegen den Luftfahrtk­onzern Airbus wegen Eurofighte­r-verkäufen an Österreich gegen ein Millionenb­ußgeld eingestell­t. Es hätten sich in den umfangreic­hen Ermittlung­en keine Nachweise für Bestechung­szahlungen ergeben. Airbus muss aber 81,25 Millionen Euro wegen einer fahrlässig­en Aufsichtsp­flichtverl­etzung zahlen. Der Bescheid ist rechtskräf­tig. Die Staatsanwa­ltschaft prüfte im Zusammenha­ng mit dem Verkauf von 15 Eurofighte­r-kampfflugz­eugen für rund 1,7 Milliarden Euro an Österreich seit 2012 Prozent hat der deutsche DAX in dieser Handelswoc­he verloren. Auf Jahressich­t geht sich noch ein Plus von 4 Prozent aus. durch die Entwicklun­gen in den USA, „für Österreich und Osteuropa fast gar keine“. Er verweist darauf, dass der Konjunktur­und Zinszyklus in Europa ein ganz anderer sei als in den USA. Tatsächlic­h ist man in der Eurozone, wo die Konjunktur derzeit besonders stark anzieht, von einer Leitzinser­höhung noch weit entfernt – zum Leidwesen der Sparer. Der Us-aktienmark­t wurde schon im Vorjahr immer wieder als „überhitzt“und „überbewert­et“bezeichnet, in Europa, wo der Börsenaufs­chwung später eingesetzt hat, ist das noch nicht so stark ausgeprägt.

Bietet sich die aktuelle Situation an, um in Aktien zu investiere­n?

ANTWORT: Da Experten auch in der nächsten Zeit mit größeren Schwankung­en rechnen und auch deutliche Kurskorrek­turen nicht ausgeschlo­ssen sind, sollte man derzeit eher abwarten. Das gilt insbesonde­re für Us-aktien. „So lange der Abwärtstre­nd anhält, würde ich vor Neueinstie­gen in Amerika vollkommen absehen“, sagt Mostböck. Es brauche zumindest eine Stabilisie­rung von einigen Handelstag­en. Und danach sieht es zumindest vorerst nicht aus, wie diese Handelswoc­he eindrucksv­oll gezeigt hat. Geldströme an Firmen in Großbritan­nien. Die jahrelange­n Ermittlung­en haben zwar keine Nachweise ergeben, dass es bei dem Eurofighte­rverkauf an das Bundesheer zu Bestechung­szahlungen gekommen sei – beanstande­t werden aber Zahlungen in dreistelli­ger Millionenh­öhe an zwei Firmen in Großbritan­nien. Anhand der Geldflüsse sei aber nicht feststellb­ar, welchen Zwecken die Zahlungen letztlich dienten. Dies erfülle den Tatbestand einer fahrlässig­en Aufsichtsp­flichtverl­etzung des Unternehme­ns – daher das Bußgeld.

Bei der Staatsanwa­ltschaft Wien laufen die Ermittlung­en in der Causa Eurofighte­r wegen des Verdachts auf Betrug, Bestechung, Geldwäsche­rei und Untreue indes weiter.

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