Eurofighter: Verfahren gegen Airbus in München eingestellt
Die Staatsanwaltschaft München hat ihr seit Jahren laufendes Schmiergeldverfahren gegen den Luftfahrtkonzern Airbus wegen Eurofighter-verkäufen an Österreich gegen ein Millionenbußgeld eingestellt. Es hätten sich in den umfangreichen Ermittlungen keine Nachweise für Bestechungszahlungen ergeben. Airbus muss aber 81,25 Millionen Euro wegen einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung zahlen. Der Bescheid ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft prüfte im Zusammenhang mit dem Verkauf von 15 Eurofighter-kampfflugzeugen für rund 1,7 Milliarden Euro an Österreich seit 2012 Prozent hat der deutsche DAX in dieser Handelswoche verloren. Auf Jahressicht geht sich noch ein Plus von 4 Prozent aus. durch die Entwicklungen in den USA, „für Österreich und Osteuropa fast gar keine“. Er verweist darauf, dass der Konjunkturund Zinszyklus in Europa ein ganz anderer sei als in den USA. Tatsächlich ist man in der Eurozone, wo die Konjunktur derzeit besonders stark anzieht, von einer Leitzinserhöhung noch weit entfernt – zum Leidwesen der Sparer. Der Us-aktienmarkt wurde schon im Vorjahr immer wieder als „überhitzt“und „überbewertet“bezeichnet, in Europa, wo der Börsenaufschwung später eingesetzt hat, ist das noch nicht so stark ausgeprägt.
Bietet sich die aktuelle Situation an, um in Aktien zu investieren?
ANTWORT: Da Experten auch in der nächsten Zeit mit größeren Schwankungen rechnen und auch deutliche Kurskorrekturen nicht ausgeschlossen sind, sollte man derzeit eher abwarten. Das gilt insbesondere für Us-aktien. „So lange der Abwärtstrend anhält, würde ich vor Neueinstiegen in Amerika vollkommen absehen“, sagt Mostböck. Es brauche zumindest eine Stabilisierung von einigen Handelstagen. Und danach sieht es zumindest vorerst nicht aus, wie diese Handelswoche eindrucksvoll gezeigt hat. Geldströme an Firmen in Großbritannien. Die jahrelangen Ermittlungen haben zwar keine Nachweise ergeben, dass es bei dem Eurofighterverkauf an das Bundesheer zu Bestechungszahlungen gekommen sei – beanstandet werden aber Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an zwei Firmen in Großbritannien. Anhand der Geldflüsse sei aber nicht feststellbar, welchen Zwecken die Zahlungen letztlich dienten. Dies erfülle den Tatbestand einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung des Unternehmens – daher das Bußgeld.
Bei der Staatsanwaltschaft Wien laufen die Ermittlungen in der Causa Eurofighter wegen des Verdachts auf Betrug, Bestechung, Geldwäscherei und Untreue indes weiter.