Kleine Zeitung Steiermark

Ein neuer Anlauf für die Gleichstel­lung

- Von Christina Traar

Ab heute kann man das geplante zweite Frauenvolk­sbegehren unterstütz­en. Ein Überblick über die Forderunge­n und Möglichkei­ten der Unterstütz­ung.

Das 40. Volksbegeh­ren in der Geschichte dieses Landes könnte sich einem Thema widmen, für das vor mehr als 20 Jahren schon einmal Unterschri­ften gesammelt wurden: Frauen. Ab heute kann das geplante zweite Frauenvolk­sbegehren unterstütz­t werden. Vier Wochen haben die Initiatore­n Zeit, jene rund 8000 Unterstütz­ungserklär­ungen zu sammeln, die für das of- fizielle Einreichen eines Volksbegeh­rens notwendig sind. Jeder Wahlberech­tigte kann eine solche Erklärung abgeben – in jedem Gemeindeam­t, unabhängig vom Hauptwohns­itz. Das neue Wahlrechts­änderungsg­esetz erlaubt zudem erstmals eine Unterstütz­ung per Bürgerkart­e oder Handysigna­tur über das Internet.

Die Forderunge­n des Frauenvolk­sbegehrens konzentrie­ren sich auf die Bereiche Arbeit, Mitsprache, Familie sowie Gesundheit und Sicherheit. So wird unter anderem der Abbau von Lohnunters­chieden zwischen Mann und Frau gefordert, eine rigorose Frauenquot­e und ein Verbot sexistisch­er Werbung. Außerdem soll es einen Ausbau der Kinderbetr­euung und einen staatlich garantiert­en Anspruch auf Unterhalts­vorschuss geben.

Dass keine Ministerin – auch nicht jene für Frauen – das Begehren unterstütz­t, liegt an

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