Kleine Zeitung Steiermark

„Kaufen Sie Arzneimitt­el in der lokalen Apotheke, da bekommen Sie Originalpr­odukte mit Beratung.“

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Gerhard Kobinger,

Präsident der Apothekerk­ammer

dürfen Arzneimitt­el an Patienten gemäß §§ 59 und 59a Arzneimitt­elgesetz (AMG) nur durch Apotheken abgegeben werden, und die Abgabe von Arzneimitt­eln in Selbstbedi­enung oder durch Fernabsatz ist verboten“, erklärte dazu der Präsident der Apothekerk­ammer, Gerhard Kobinger. Das Fernabsatz­verbot gelte nicht für österreich­ische öffentlich­e Apotheken.

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