„Kaufen Sie Arzneimittel in der lokalen Apotheke, da bekommen Sie Originalprodukte mit Beratung.“
Gerhard Kobinger,
Präsident der Apothekerkammer
dürfen Arzneimittel an Patienten gemäß §§ 59 und 59a Arzneimittelgesetz (AMG) nur durch Apotheken abgegeben werden, und die Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung oder durch Fernabsatz ist verboten“, erklärte dazu der Präsident der Apothekerkammer, Gerhard Kobinger. Das Fernabsatzverbot gelte nicht für österreichische öffentliche Apotheken.