Überstunden angeordnet: Zwölf Mitarbeiter krank
Zehn der Betroffenen wurden vom Arbeitgeber sofort gekündigt. Die Begründung: „Arbeitsboykott“.
Wir befinden uns österreichweit zwar am Höhepunkt der Grippewelle, dieser Fall in Oberösterreich hat aber nichts mit der Influenza zu tun: Zwölf Mitarbeiter eines großen Unternehmens in Oberösterreich sind Ende 2017 zeitgleich in den Krankenstand gegangen.
Der Dienstgeber sieht das eindeutig als „Arbeitsboykott“wegen zuvor angeordneter Überstunden. Durch die Aktion seien ihm Kosten in der Höhe von 250.000 Euro entstanden, berichtete die Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOÖ) gestern in einer Aussendung. Zehn der Betroffenen seien gekündigt worden, zwei hätten das Dienstverhältnis von sich aus aufgelöst.
Den Namen des Unternehmens nannte die Kammer nicht. Nur so viel: Es handle sich um einen Hightech-betrieb aus dem Mühlviertel, der mehr als 100 Mitarbeiter beschäftige. Dieser habe wegen der guten Auftragslage für eine gewisse Zeit Überstunden angeordnet. Das habe einigen Beschäftigten wohl nicht gepasst. Das Unternehmen habe „diese besondere Art des Arbeitsboykotts ins Mark getroffen“, so die WKOÖ weiter. Denn obwohl die Kollegenschaft zusätzliche Mehrstunden geleistet und das Unternehmen kurzfristig neue Mitarbeiter gefunden habe, sei es zu Lieferengpässen gekommen.
Die zwölf Dienstnehmer hätten Krankschreibungen bekommen, erklärte Erhard Prugger, Leiter der Abteilung Sozial- und Rechtspolitik in der Wirtschaftskammer. Aus der gesamten Situation sei aber klar hervorgegangen, dass es sich um einen „Boykott“gehandelt habe. Denn noch am Vortag seien alle zwölf gesund gewesen und hätten heftig mit der Geschäftsführung schilderte er.
Einzelne Mitarbeiter würden Krankenstände immer wieder als Druckmittel einsetzen, um persönliche Ziele durchzusetzen. „Würde es keine Kündigungsmöglichkeit im Krankenstand mehr geben, wären die Unternehmen an solche illoyalen Mitarbeiter auch noch unzumutbar lange gebunden.“ diskutiert,
Dem widerspricht die Arbeiterkammer Oberösterreich heftig: Die Aussage, wonach Krankenstände „von Arbeitnehmern immer wieder als Druckmittel eingesetzt würden“, sei völlig unzulässig. Viel häufiger sei der Fall, dass Arbeitnehmer trotz Krankheit am Arbeitsplatz erscheinen würden. Zum aktuellen Fall sagt die Arbeiterkammer lediglich, dass Sanktionen nur möglich sind, wenn der Missbrauch eindeutig nachgewiesen wird.