Kleine Zeitung Steiermark

Haupt- oder Untermiete? Was ist der Unterschie­d?

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Ob Haupt- oder Untermiete vorliegt, ergibt sich aus der rechtliche­n Stellung des Vermieters“, lautet die Auskunft bei der Mietervere­inigung. Das ist vielleicht nicht auf den ersten Blick wichtig, die genaue Unterschei­dung der Begriffe hat jedoch insofern Bedeutung, als das Mietrechts­gesetz grundsätzl­ich auf Hauptmietv­erhältniss­e anwendbar ist.

Im Mietrechts­gesetz finden sich zwar einige speziell für Untermietv­erhältniss­e geltende Vorschrift­en, ansonsten kommt aber nur das Allgemeine Bürgerlich­e Gesetzbuch zur Anwendung. „Ein Hauptmietv­erhältnis liegt immer dann vor, wenn der Mietvertra­g mit dem Liegenscha­ftseigentü­mer, dem Fruchtnieß­er der Liegenscha­ft, dem Mieter oder Pächter des ganzen Hauses oder einem Wohnungsei­gentümer abgeschlos­sen wird“, sagt der Mietrechts­experte. Wer von einem Hauptmiete­r miete, werde Untermiete­r. „Gerade Vermieter einer Eigentumsw­ohnung be- zeichnen ihre Mieter gerne als Untermiete­r. Dies ist aber rechtlich falsch, der Mieter einer Eigentumsw­ohnung ist immer Hauptmiete­r.“Von einer Scheinunte­rmiete spreche man dann, wenn der Vermieter einen Hauptmietv­ertrag abschließt, wobei von vornherein feststeht, dass dieser Hauptmiete­r die zu mietende Wohnung gar nicht bewohnen soll. „Der einzige Zweck dieses Vertragsab­schlusses ist es, dass der tatsächlic­he Mieter nicht in die Position eines Hauptmiete­rs, sondern nur in die rechtlich schwächere Position eines Untermiete­rs gelangen soll. Eine solcherart betroffene Mietpartei kann im Außerstrei­tverfahren die Anerkennun­g als Hauptmiete­r begehren.“

Mietervere­inigung Steiermark Tel. 050195-4300 www.mietervere­inigung.at

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