Wenn der Kontrollor zwei Mal klingelt
rengesetzes“innerhalb von 14 Tagen nicht oder falsch beantwortet, drohen ein Besuch der Bezirksverwaltungsbehörde und im Ernstfall eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2180 Euro. Einziger Ausweg: „Wenn der Kunde wahrheitsgemäß angibt, dass keine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben wird, wird das von der GIS natürlich so zur Kenntnis genommen“, sagt Gebühren-und-infoservice-geschäftsführer Harald Kräuter.
Im Gegensatz zum Gis-personal, das tatsächlich ohne Erlaubnis weder Haus noch Wohnung betreten darf, haben die Vertreter der Behörde ein Betretungsrecht. „Wir unterstellen mit dem Schreiben keinem Kunden, dass er Schwarzseher ist. Wir klären damit lediglich seine Empfangssituation. Es ist unsere gesetzliche Verpflichtung, alle Rundfunkteilnehmer zu erfassen“, sagt Kräuter.
Das ist übrigens Routine: Auf Basis der Meldedaten wird regelmäßig überprüft, ob Haushalte Gis-gebühr zahlen. Wer (noch) nicht angemeldet ist, erhält ein Standard-schreiben – an die 300.000 (!) gehen so jedes Jahr österreichweit hinaus.
Das Prozedere dann ist das gleiche wie beim verweigerten Zutritt: Wer auf den Brief gar nicht reagiert, muss mit einem Rsb-schreiben rechnen – in der Folge ist dann die Bezirksverwaltungsbehörde am Zug. Und das kann teuer werden.
Wobei diese Rsb-schreiben in Schwerpunktaktionen abgeschickt werden. Zuletzt bekamen 1500 Kärntner amtliche Post, in diesem Jahr will sich die GIS zudem die Städte Linz, Salzburg, St. Pölten, Klagenfurt – und Graz zur Brust nehmen.
In der Steiermark zahlen (Stand Ende 2017) übrigens 439.286 Personen Gis-gebühren in der Höhe von 26,73 Euro monatlich. Und wie viele „schwarze Schafe“gibt’s? „Wir gehen davon aus, dass hier rund drei bis vier Prozent der Haushalte keine Rundfunkgebühr entrichten“, so Harald Kräuter.