Kleine Zeitung Steiermark

Wenn der Kontrollor zwei Mal klingelt

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rengesetze­s“innerhalb von 14 Tagen nicht oder falsch beantworte­t, drohen ein Besuch der Bezirksver­waltungsbe­hörde und im Ernstfall eine Verwaltung­sstrafe von bis zu 2180 Euro. Einziger Ausweg: „Wenn der Kunde wahrheitsg­emäß angibt, dass keine Rundfunkem­pfangseinr­ichtung betrieben wird, wird das von der GIS natürlich so zur Kenntnis genommen“, sagt Gebühren-und-infoservic­e-geschäftsf­ührer Harald Kräuter.

Im Gegensatz zum Gis-personal, das tatsächlic­h ohne Erlaubnis weder Haus noch Wohnung betreten darf, haben die Vertreter der Behörde ein Betretungs­recht. „Wir unterstell­en mit dem Schreiben keinem Kunden, dass er Schwarzseh­er ist. Wir klären damit lediglich seine Empfangssi­tuation. Es ist unsere gesetzlich­e Verpflicht­ung, alle Rundfunkte­ilnehmer zu erfassen“, sagt Kräuter.

Das ist übrigens Routine: Auf Basis der Meldedaten wird regelmäßig überprüft, ob Haushalte Gis-gebühr zahlen. Wer (noch) nicht angemeldet ist, erhält ein Standard-schreiben – an die 300.000 (!) gehen so jedes Jahr österreich­weit hinaus.

Das Prozedere dann ist das gleiche wie beim verweigert­en Zutritt: Wer auf den Brief gar nicht reagiert, muss mit einem Rsb-schreiben rechnen – in der Folge ist dann die Bezirksver­waltungsbe­hörde am Zug. Und das kann teuer werden.

Wobei diese Rsb-schreiben in Schwerpunk­taktionen abgeschick­t werden. Zuletzt bekamen 1500 Kärntner amtliche Post, in diesem Jahr will sich die GIS zudem die Städte Linz, Salzburg, St. Pölten, Klagenfurt – und Graz zur Brust nehmen.

In der Steiermark zahlen (Stand Ende 2017) übrigens 439.286 Personen Gis-gebühren in der Höhe von 26,73 Euro monatlich. Und wie viele „schwarze Schafe“gibt’s? „Wir gehen davon aus, dass hier rund drei bis vier Prozent der Haushalte keine Rundfunkge­bühr entrichten“, so Harald Kräuter.

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