Louis Vuitton setzt der „Törtchenprinzessin“zu
das Schreiben. Die Klagsdrohung sowie die Aufforderung, derartige Backwaren zu vernichten, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Schadenersatz von fast
2000 Euro zu leisten, versetzten Robatscher einen Schock. Der Kleinen Zeitung gesteht sie: „Ich habe dem Anwalt mitgeteilt, dass diese Summe für meinen kleinen Betrieb ein harter Schlag wäre. Dann habe ich aber die nachverhandelten 1300 Euro sofort überwiesen und die Unterlassungserklärung unterschrieben.“Denn Juristen hätten sie gewarnt: Mit so einem Goliath sei nicht gut Kirschen essen.
Der Fall ist zwar rechtlich gegessen, doch die Grazer Anwältin Irmgard Neumann bezweifelt, „dass hier eine schmarotzerische Markenausbeutung“vor- liege: „Diese Torte war eine Spezial- und Einzelanfertigung, die Louis Vuitton ein Geschäft eingetragen hat.“Wie, das erklärt die Konditorin: „Die Sachertorte war als Gutschein für eine echte Louis-vuittontasche gedacht, die ein Ehemann seiner Frau geschenkt hat. Ich habe die Logos mit Pinsel von Hand aufgemalt und, weil ich so eine Freude mit meinem bisher wohl besten Werk gehabt habe, ein Foto davon auf Facebook gepostet.“ Anwältin Neu- mann: „Rat ein- holen“
Dafür, dass sie wegen der Likes im Internet ins Visier der Markenschützer geraten ist, hat sie teures Lehrgeld bezahlt. Die verlangte Vernichtung derartiger Mehlspeisen war freilich gegenstandslos: „Die Torte habe ich ja schon vor einem Jahr gebacken und sie hat keine 24 Stunden überlebt.“Anders als Louis Vuitton hat sie der beschenkten Frau gut gemundet.
Anwältin Neumann rät in solchen Fällen, nicht gleich klein beizugeben, sondern rechtlichen Rat einzuholen: „Hier hätte man vielleicht mit der – vom Grundrecht der Freiheit der Kunst gedeckten – ,Markenparodie‘ durchkommen können.“Überdies habe die „Törtchenprinzessin“die Luxusmarke nicht herabgesetzt, sondern vielmehr gefördert.
Den konkreten Fall will der Wiener Anwalt Georg Schönherr nicht kommentieren. Er macht aber klar: „Louis Vuitton hat einfach weltweit eine Nulltoleranz-politik gegenüber Markenverletzungen.“Man schießt dabei aber nicht mit Kanonen auf Spatzen: „Wir agieren dem Anlass entsprechend und werden kleine Unternehmer nicht vor Gericht bringen wie etwa Fälscherringe.“