Kleine Zeitung Steiermark

Geblendet von den neuen Xenon-leuchten

- Die Hoffnung

Auch im Abblendmod­us entfalten moderne Autoschein­werfer enorme Leuchtkraf­t, die viele als gefährdend empfinden. Für nicht genehmigte Leuchten drohen hohe Strafen.

Sind die guten alten gelben Autoschein­werfer eigentlich noch erlaubt?“, fragte ein Leser den Ombudsmann. Der Mann ärgert sich darüber, dass die „neuen, modernen weißen Abblendlic­hter so enorm blenden, dass sie eine Gefahr für die Verkehrssi­cherheit darstellen“. Er als ehemaliger Berufskraf­tfahrer und zahlreiche seiner Bekannten würden die heute üblichen Xenon-leuchten als grell und störend empfinden. „Wird das nicht kontrollie­rt? Die können doch niemals der gültigen Norm entspreche­n!“, mutmaßte der Mann.

darauf, dass das sanfte, gelbe Licht auf unseren Straßen wieder Einzug halten könnte, muss die Verkehrsju­ristin beim ÖAMTC leider gleich zerstören: „Gelbe Abblendsch­einwerfer sind nur dann erlaubt, wenn die Typengeneh­migung des Fahrzeugs vor dem 1. 8. 1997 erfolgte und dieses mit gelben Scheinwerf­ern genehmigt wurde. Ein Nachrüsten ist nicht erlaubt“, erklärt Gabriele Zöscher. Die heute gebräuchli­chen Scheinwerf­er müssten genauen Richtlinie­n entspreche­n (siehe Info rechts), dennoch gebe es immer wieder Fahrzeuge, bei denen man das Gefühl habe, dass die Scheinwerf­er blenden, räumt die Juristin ein.

Die Ursachen dafür sind vielfältig. 1) Falsch eingestell­te Scheinwerf­er: Es gibt für jeden Scheinwerf­er, egal ob herkömmlic­her Halogen-, Xenonoder Led-scheinwerf­er eine Grundeinst­ellung der Scheinwerf­erhöhe; diese muss einge- halten werden. 2) Eine defekte Leuchtweit­enregulier­ung. 3) Falsch (verdreht) eingebaute Scheinwerf­erlampen. 4) Unzulässig eingebaute Scheinwerf­erlampen: Jeder Scheinwerf­ertyp ist für ein bestimmtes Leuchtmitt­el (Scheinwerf­erlampe) typengeneh­migt. Leider komme es vor, dass in Halogensch­einwerfer Scheinwerf­erlampen eingebaut werden, die für diesen Scheinwerf­er keine Zulassung haben. 5) Rechtlich nicht zulässige Nachrüstun­g von Xenonschei­nwerfern oder Led-scheinwerf­ern ohne automatisc­he Leuchtweit­enregulier­ung und ohne Scheinwerf­erreinigun­gsanlage.

„Falls man nicht genehmigte Scheinwerf­er montiert hat, riskiert man bei einer technische­n Kontrolle durch die Polizei eine Verwaltung­sstrafe. Der Rahmen reicht bis zu 5000 Euro“, warnt Zöscher. Wird man bei einer Verkehrsko­ntrolle als „Blender“auffällig, muss man die Genehmigun­gen vorlegen.

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Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel.: (0316) 875-4910, Fax: (0316) 875-4904 www.kleinezeit­ung.at/ombudsmann
Peter Filzwieser berät Sie gerne. Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel.: (0316) 875-4910, Fax: (0316) 875-4904 www.kleinezeit­ung.at/ombudsmann

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