Neue Munition im Streit um einen Straßengraben
Straße und Flughafen blieb beim Bau übrig, und um diesen Grasstreifen tobt seither ein atemberaubender Streit.
Egger will den Streifen unbedingt zurückhaben, bringt damit aber das Land in arge Verlegenheit. Denn noch vor Abschluss der Enteignungsverfahren reichte das Land den Streifen bei einem Grundstückstausch im Dezember 2003 an die Flughafen-betriebsgesellschaft weiter.
Der Flughafen schloss seinerseits mit der Werbefirma Ankünder einen Mietvertrag und lukriert seither jährlich einige Tausend Euro an Werbeeinnahmen, weil auf dem Grundstück eine riesige elektrische Plakattafel steht. Das Land sagt deshalb: Egger habe erst durch die
Werbetafel erkannt, dass dieses Grundstück so wertvoll sei, und wolle jetzt einen damals abgeschlossenen Verkauf rückgängig machen.
Von „Verkauf“könne keine Rede sein, entgegnet Egger, denn er sei ja enteignet worden. Allerdings ist im Enteignungsprotokoll von einer „Restfläzwischen Adolf Egger – hier vor seinem Protestplakat beim Flughafen – ist bekannt als streitbarer Wutbürger. Er wurde schon bei Eisenbahn, Straße, Murkraftwerk und Flughafen enteignet cheneinlöse auf Antrag des Eigentümers“die Rede. Ob man daraus einen privatrechtlichen Kauf konstruieren kann – das ist der juristische Knackpunkt.
Egger habe immerhin rund 30.000 Euro Entschädigung einkassiert, auch habe er jahrelang geduldet, dass die Straßenverwaltung den Grasstreifen mäht. Dadurch habe er den Besitz des Landes anerkannt, argumentiert der Anwalt des Landes.
Doch einen Kauf behauptet das Land erst, seit es vom Verwaltungsgerichtshof dazu verdonnert wurde, den Grasstreifen zurückzugeben. Und einen schriftlichen Kaufvertrag gibt es nicht. Dass der Bauer den Grund quasi mündlich im Vorbeigehen verkauft haben soll, macht keine allzu gute Optik.