Die Pflichten der Hausbesitzer
Vom Regen in die Traufe oder besser gesagt von der rutschigen Straße in die nächste brenzlige Situation könnten dieser Tage viele von uns gelangen: Denn nach dem vermeintlich letzten Wintergruß für heuer, der gestern noch einmal für Freud wie Leid im Großraum Graz sorgte (siehe rechts), schneien nun mildere Temperaturen herein.
Und so sehr sich manche darüber freuen und die Gartengarnitur aus dem Keller wuchten – die Kehrseite der Medaille liegt in mehreren Metern Höhe: Steigt doch mit jedem Plusgrad in den nächsten Tagen die Gefahr von Dachlawinen und zu Boden fallenden Eiszapfen.
Schon gestern Nachmittag tropfte es verdächtig von einigen Dächern. „Ja, von jetzt an werden die Telefone heißlaufen“, weiß Helmut Schabauer. Er spricht gleichsam für seine eigene Dachdeckerei, aber als Paragraf 93 der Straßenverkehrsordnung sollte Hausbesitzern gerade in diesen Tagen geläufig sein: Sind doch darin ihre Pflichten in Sachen „Winterdienst“ausführlich angeführt. Dazu gehört die Verpflichtung, Gehsteige und Gehwege in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee zu befreien.
ist es zusätzlich er-
Landesinnungsmeister auch stellvertretend für die Kollegen: Gemeinsam würde man auf einen Auftrag von Hausbesitzern hin die Ärmel hochkrempeln – und die Hebebühnen ausfahren.
„In jedem Fall sollten Dachlawinen von geschultem Personal entfernt werden“, betont Schabauer. „Zumal es heikle Situationen gibt. Wenn man zum Beispiel akut eingreifen und den Gefahrenbereich absichern muss, sich aber auf die Schnelle die geparkten Pkw nicht entfernen lassen. Das ist dann eine Herausforderung, die wir gemeinsam mit der Polizei meistern.“
Auch Trupps der Grazer Berufsfeuerwehr rücken immer wieder aus. „Bei Gefahr in Verzug sichern wir die Gefahrenstelle entweder durch Entfernen