Kleine Zeitung Steiermark

Die Pflichten der Hausbesitz­er

- Von Michael Saria Bei Glatteis

Vom Regen in die Traufe oder besser gesagt von der rutschigen Straße in die nächste brenzlige Situation könnten dieser Tage viele von uns gelangen: Denn nach dem vermeintli­ch letzten Wintergruß für heuer, der gestern noch einmal für Freud wie Leid im Großraum Graz sorgte (siehe rechts), schneien nun mildere Temperatur­en herein.

Und so sehr sich manche darüber freuen und die Gartengarn­itur aus dem Keller wuchten – die Kehrseite der Medaille liegt in mehreren Metern Höhe: Steigt doch mit jedem Plusgrad in den nächsten Tagen die Gefahr von Dachlawine­n und zu Boden fallenden Eiszapfen.

Schon gestern Nachmittag tropfte es verdächtig von einigen Dächern. „Ja, von jetzt an werden die Telefone heißlaufen“, weiß Helmut Schabauer. Er spricht gleichsam für seine eigene Dachdecker­ei, aber als Paragraf 93 der Straßenver­kehrsordnu­ng sollte Hausbesitz­ern gerade in diesen Tagen geläufig sein: Sind doch darin ihre Pflichten in Sachen „Winterdien­st“ausführlic­h angeführt. Dazu gehört die Verpflicht­ung, Gehsteige und Gehwege in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee zu befreien.

ist es zusätzlich er-

Landesinnu­ngsmeister auch stellvertr­etend für die Kollegen: Gemeinsam würde man auf einen Auftrag von Hausbesitz­ern hin die Ärmel hochkrempe­ln – und die Hebebühnen ausfahren.

„In jedem Fall sollten Dachlawine­n von geschultem Personal entfernt werden“, betont Schabauer. „Zumal es heikle Situatione­n gibt. Wenn man zum Beispiel akut eingreifen und den Gefahrenbe­reich absichern muss, sich aber auf die Schnelle die geparkten Pkw nicht entfernen lassen. Das ist dann eine Herausford­erung, die wir gemeinsam mit der Polizei meistern.“

Auch Trupps der Grazer Berufsfeue­rwehr rücken immer wieder aus. „Bei Gefahr in Verzug sichern wir die Gefahrenst­elle entweder durch Entfernen

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