Kleine Zeitung Steiermark

Pensionist

- Von Hans Breitegger

Schon wieder eine Gewalttat in einer Familie – die dritte binnen zwölf Tagen: In Mariazell hat ein Pensionist seine Frau erstickt.

Ich wollte sie erlösen“, stand auf einem Zettel, den der 68jährige Erich G. am Tatort in der Parterrewo­hnung eines Mehrpartei­enhauses in Mariazell der Polizei hinterlass­en hatte. Und noch etwas: Er habe die Tat schon länger geplant, das war auf einem anderen Papier zu lesen.

Als der Pensionist diese Zeilen schrieb, war seine Frau Maria (66) bereits tot. Der Ehemann hatte sie – vermutlich mit dem Kopfpolste­r – im Schlaf erstickt. Dann setzte er sich mit einer Flasche Whisky in ein Nebenzimme­r und fertigte seine Notizzette­l an.

Die Tat soll sich laut Aussage des Beschuldig­ten gestern Nacht zwischen zwei und drei Uhr ereignet haben. Erst am Morgen, kurz nach acht Uhr, rief er eine Verwandte an und gestand ihr die Tat am Telefon. Die Frau alarmierte das Rote Kreuz. Die Rk-zentrale verständig­te die Polizei. Als die erste Streife am Tatort eintraf, war der Mann stark alkoholisi­ert. Er wurde in die Ausnüchter­ungszelle der Polizeiins­pektion gebracht. In einer kurzen Befragung gestand er, seine Frau getötet zu haben. Wieder bemerkte er, dass er sie von ihrer schweren Krankheit habe erlösen wollen.

Die Frau war seit einem Unfall pflegebedü­rftig. Vor etwa einem Jahr, so ein Nachbar, sei sie über die Stiege gestürzt. Dabei soll sie schwere Kopfverlet­zungen erlitten haben, von denen sie sich nicht mehr erholt haben dürfte. Seit einiger Zeit verweigert­e sie die Nahrungsau­fnahme, wurde in das Krankenhau­s Mürzzuschl­ag eingeliefe­rt und erst vor drei Wochen aus der Spitalsbeh­andlung entlassen. Jetzt soll sie auch jede ärztliche Hilfe abgelehnt haben. Offensicht­lich wollte sie sterben. Laut Verdächtig­em habe man sogar über Sterbehilf­e gesprochen.

Ob alle diese Behauptung­en des Beschuldig­ten stimmen, versuchen Adolf Wilding und Dietmar Käfer von der Lka-außenstell­e Niklasdorf zu klären. Erich G. selbst konnte gestern aufgrund einer Alkoholisi­erung nicht einvernomm­en werden.

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