Pflege: Steiermark greift weiter auf Vermögen zu
Der Streit darüber, wer nun die Kosten der Heimpflege trägt, spitzt sich zu. Nicht 100 Millionen, nicht 500 Millionen, sondern bis zu 654 Millionen Euro könnte das Ende des Pflegregresses die Bundesländer kosten. Im Fall der Steiermark: 111 Millionen Euro, wie aus internen Akten hervorgeht. Gestern gab die Landesregierung grünes Licht, dass die Bezirksbehörden bei rechtskräftigen Bescheiden bis Ende 2017 weiterhin Geld „eintreiben“dürfen. „Strenge Rechnung, gute Freunde“, bestätigt Pflegelandesrat Christopher Drexler, dies rechtlich geprüft und mit den Sozialhilfeverbänden abgesprochen zu haben. Das Land Salzburg legte unterdessen seine Regress-forderungen auf Eis – bis der Bund endlich Klarheit schafft.
Hintergrund: Seit 2018 sind (auch) die Steirer, sofern sie in ein Pflegeheim kommen, eine finanzielle Sorge los. Sie selbst, ihre Angehörigen, Erben oder Beschenkte müssen nicht länger Vermögen abliefern, um
Pflegeaufwand abzudecken. Laut Sozialministerium ist den Bundesländern „untersagt, auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zurückzugreifen“. Konkret genannt werden Barvermögen, Immobilien, Liegenschaften (Wohnungseigentum) und Sparbücher.
Unklar ist hingegen: Wer zahlt stattdessen? Was tun mit jenen, die vor 2018 ins Pflegeheim gekommen sind? Und mit jenen, die sich bisher ohne Sozialhilfe („Selbstzahler“) einen Heimplatz geleistet haben?
Klar ist: Betroffene wenden wie bisher einen Großteil ihrer Pension, ihres Pflegegelds auf – den Rest zahlt die öffentliche Hand. Aber dazu sehen sich Sozialhilfeverbände (Gemeinden) und Länder nicht mehr imstan- de. Sie verlangen vom Bund mehr als die angekündigte Finanzhilfe von 100 Millionen Euro. Der Gemeindebund berechnete 500 Millionen. Die Länder meldeten dem Bund höhere Summen: Im schlimmsten Fall werde man heuer 654 Millionen Euro benötigen, im besten knapp 532 Millionen. Im nächsten Jahr werde der Entfall zwischen 670 Millionen und 894 Millionen Euro liegen.
Die Steiermark beziffert ihren Einnahmenentfall heuer mit 22,6 Millionen Euro. Außerdem seien Folgekosten bis 88,3 Millionen Euro zu befürchten – wenn etwa „Selbstzahler“die Sozialhilfe beantragen. Oder wenn jene, die bisher eine 24Stunden-pflege beanspruchten, ins Pflegeheim wechseln. Wer wie viel bekommt und bezahlt, das wollen die Länder bei Verden
Bares, Geschenke und Immobilien: Aus Sicht des Landes Steiermark gilt das Ende des Pflegeregresses nicht für Vereinbarungen vor 2018.
handlungen Mitte April dem Bund geklärt haben.
Bis dahin verfolgen die Steirer einen strengen Kurs – Zitat aus dem Schreiben an die Bezirkshauptmannschaften: „Gibt es einen vor dem 1. Jänner 2018 rechtskräftig gewordenen Kostenrückersatzbescheid oder Vergleich, so ist diese Forderung nach dem 31. 12. 2017 vollstreckbar.“ mit