Neuer Erhebungsdienst gegen Sozialmissbrauch
Was die neue Behörde überprüft und was nicht: die Details – und eine Klarstellung.
In der Gastronomie heißt so etwas „Soft Opening“– wenn man zwar loslegt, aber erst einmal beobachten und abwarten will. Also aufs Hinausposaunen verzichtet.
So in etwa war es beim neuen „Erhebungsdienst“der Stadt Graz: Diesen kündigten Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) und Vizebürgermeister Mario Eustacchio (FPÖ) im Sommer 2017 an – als Mittel im Kampf gegen Sozialmissbrauch. Erst jetzt aber erfolgte der Start, eher im Stillen. „Vorerst verrichten zwei Magistratsbeamte diesen Dienst, bald sollen es vier Mitarbeiter sein“, bestätigt Eustacchio der Kleinen Zeitung.
Die Verzögerung lag an heiklen rechtlichen Fragen – sowie am Umbruch im zuständigen Strafamt: Die Mitarbeiter, derzeit übers Stadtgebiet verstreut, ziehen in eine gemeinsame Zentrale.
Geblieben ist die Kritik, dass der martialisch klin- gende Erhebungsdienst zum Denunzieren auffordere. So hieß es zuletzt in Medien der Stadt Graz wie auch in jenen der FPÖ, dass man „bei Störungen durch Lärm, Gerüche“einschreite und somit für Bürger „Ansprechpartner“sei.
Eustacchio schüttelt den Kopf und verweist auf die Polizei: „Wenn sich jemand vom Lärm des Nachbarn gestört fühlt, ist das nicht Sache des Erhebungsdienstes. Sehr wohl aber Lärm bei Veranstaltungen.“Und es sei gar nicht großartig daran gedacht, auf Zuruf einer Privatperson auszurücken. „Die Beamten werden auf den Auftrag eines Amtes hin tätig.“Vor allem bei möglichen Sozialmissbrauchsfällen – „wenn der Wohnsitz nur zum Schein angemeldet wird, um Zugang zu Beihilfen zu bekommen“. Als Behörde könne man auch Strafbescheide ausstellen. Um jene „zur Verantwortung zu ziehen, die Regeln brechen“.