Kleine Zeitung Steiermark

Gebäude als Straßen und eine illegale Enteignung

Neues Gutachten: „Eingehaust­e“Bauten sind keine Straßen. Gemeinde darf überörtlic­he Dinge nicht regeln.

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Rückblick ins Seiersberg­er Wirrwarr: Fünf Gebäude sind durch Übergänge verbunden. Die Gemeinde deklariert­e diese Übergänge als „Interessen­tenwege“, damit rechtlich nicht ein zusammenhä­ngendes (viel zu großes) Einkaufsze­ntrum entsteht. Der VFGH hob aber die Wege-verordnung auf: Solche Wege dürften nur „örtlichen“Verkehr haben. In Seiersberg aber kaufen auch Fremde ein.

Das Land änderte deshalb das Straßenges­etz: Nun dürfen Interessen­tenwege auch „überörtlic­hen“Verkehr haben. Experte Müller hält das für „unsachlich­e Anlassgese­tzgebung“: Einziges Ziel sei die Sanierung der Shoppingci­ty. Das sei verfassung­swidrig. Die Verbindung­sbauten seien „eingehaust und mehrgescho- ßig“und daher keine Straßen. Sie seien auch keine „baulichen Anlagen im Zuge einer Straße“, was nach Straßenges­etz notwendig wäre.

Weitere neue Argumente: Wenn die Interessen­tenwege auch „überörtlic­hen“Verkehr haben, könne die Gemeinde sie gar nicht verordnen – denn die Gemeinde ist ja laut Bundesverf­assung nur für örtliche Dinge zuständig. Weiters fehle ein öffentlich­es Interesse für die Wege. Deshalb bedeute die Interessen­tenwege-verordnung eine unzulässig­e Enteignung der Shoppingci­ty. Auch der stets angeführte „Katastroph­enschutz“ist für Müller kein Argument: Den könne man auch durch das Baurecht garantiere­n. Aber die Gebäudebrü­cken haben eben keine baurechtli­che Genehmigun­g.

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APA, BALLGUIDE/PAJMAN

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