Kleine Zeitung Steiermark

Nach Messeratta­cke: Ohne Anwalt vor Richter

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Über afghanisch­en Asylwerber wurde wegen Mordversuc­hs formell die U-haft verhängt.

Seit Freitagnac­ht sitzt Jafar S. in der Justizanst­alt Wienleopol­dstadt, gestern verhängte das Landesgeri­cht für Strafsache­n über ihn die Untersuchu­ngshaft – wie es bei derart schweren Anklagen üblich ist. Immerhin wird wegen vierfachen versuchten Mordes ermit- telt. Bei der Befragung durch den Journalric­hter hatte der 23jährige Asylwerber aus Afghanista­n noch keinen Anwalt mit dabei. Im Hinblick darauf gab sich das Landesgeri­cht aber bedeckt. „Informatio­nen zu Angaben, die der Verdächtig­e vor dem Journalric­hter gemacht

hat, sind nicht möglich“, erklärte Gerichtssp­recherin Christina Salzborn gestern.

Der Beschuldig­te landet damit ein weiteres Mal in einer Justizanst­alt. Er war im Dezember vergangene­n Jahres aus einer mehrmonati­gen Strafhaft – in der Justizanst­alt Klagenfurt – entlassen worden, die er nach einer Verurteilu­ng wegen Drogenhand­els im August 2017 verbüßte. Im Jahr davor war er ebenfalls wegen Drogenhand­els schuldig gesprochen worden und mit einer bedingten Haftstrafe davongekom­men.

Offen ist noch die Frage, warum der 2015 über Ungarn als Flüchtling nach Österreich ge- kommene Mann im Dezember praktisch untertauch­en konnte und nicht in Abschiebeh­aft kam. Die Polizei selbst habe weder Einfluss auf eine Haftentlas­sung noch auf ein Asylverfah­ren, das sei Sache der Justiz bzw. des Asylamts, erklärte Polizeispr­echer Harald Sörös.

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