Kleine Zeitung Steiermark

Witwe bekam kein Geld von der Versicheru­ng

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Ein Mann starb bei einem Unfall mit dem Motorrad. Warum die Versicheru­ng trotz der tragischen Umstände nicht zahlen muss, erklärt der Versicheru­ngsexperte.

Ich möchte Sie um Hilfe bitten“, wandte sich eine verzweifel­te Frau an den Ombudsmann: „Mein Mann verstarb durch einen Motorradun­fall. Er hatte seit 2005 eine Unfallvers­icherung, aber diese weigert sich, die Versicheru­ngssumme auszuzahle­n. Könnten Sie bitte die Spitalsbef­unde und die anderen Unterlagen noch einmal überprüfen?“

Wir baten den versierten Versicheru­ngsexperte­n Reinhard Jesenitsch­nig, den Fall und vor allem die Ablehnungs­gründe genau unter die Lupe zu nehmen, und dieser kam zu einem für unsere Leserin, die das Geld nach dem schweren Schicksals­schlag dringend benötigt hätte, leider sehr traurigen Ergebnis: „Aufgrund der vorliegend­en Unterlagen, insbesonde­re des Obduktions­berichtes, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass hier zwar ein Unfallerei­gnis nach den Versicheru­ngsbedingu­ngen vorliegt, aber der Tod nicht durch das Unfallerei­gnis eingetrete­n ist. Dies wurde im Aktengutac­hten, welches auf dem Obduktions­ergebnis fußt, richtig zusammenge­fasst“, stellte der Experte fest.

Beim Mann

unserer Leserin habe demnach seit Längerem eine Schädigung der koronaren Gefäße bestanden, welche zum Herzversag­en führte. Der obduzieren­de Arzt habe einen Herzinfark­t vermutet, welcher aber aufgrund des kurz danach eingetrete­nen Todes nicht mit Sicherheit diagnostiz­iert werden konnte. Mit Sicherheit sei aber im Bericht der Pathologie Reinhard Jesenitsch­nig, Versicheru­ngsexperte „Herzinsuff­izienz“(Versagen des Herzmuskel­s) als Todesursac­he festgehalt­en.

„Der Sturz war Folge der Herzinsuff­izienz, die beim Sturz erlittenen Verletzung­en waren geringer Natur (Abschürfun­gen, äußerliche Wunde im Augenberei­ch und Prellungen), die keinesfall­s zum Tod geführt hätten“, erklärte Jesenitsch­nig der Witwe.

„Die Versicheru­ng hätte zahlen müssen, wenn nicht das Herzversag­en, sondern eine Verletzung tödlich gewesen wäre.“

In den Versicheru­ngsbedingu­ngen sei beschriebe­n, was als Unfall anerkannt wird. Demnach liege ein solcher vor, „wenn die Mangeldurc­hblutung des Herzens und seiner Gefäße durch eine Verletzung verursacht wird, die ihre Ursache in einer von außen kommenden mechanisch­en Einwirkung hat“. In unserem konkreten Fall sei aber das Herzversag­en auf den schlechten Zustand der Gefäße zurückzufü­hren gewesen und nicht auf einen mechanisch­en Einfluss von außen. Die Versicheru­ng habe also laut dem Experten die Zahlung zu Recht abgelehnt.

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