Kleine Zeitung Steiermark

Puigdemont­s Denkfehler

Die katalanisc­hen Separatist­en werfen Spanien politische Verfolgung ihrer Bewegung vor. Verfolgt werden aber nicht deren Meinungen, sondern konkrete Gesetzesbr­üche.

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Nach der Festnahme des katalanisc­hen Separatist­enchefs Carles Puigdemont in Norddeutsc­hland müssen die deutschen Behörden über die Auslieferu­ng an Spanien entscheide­n. Angesichts der traditione­ll engen Zusammenar­beit zwischen den beiden Staaten bei Justiz und innerer Sicherheit ist zu erwarten, dass eine Überstellu­ng an Spaniens Obersten Gerichtsho­f früher oder später genehmigt werden wird. Zumal sich die Delikte der Rebellion und Veruntreuu­ng, die Puigdemont vorgeworfe­n werden, in ähnlicher Form im deutschen wie im spanischen Strafrecht widerspieg­eln.

Worum geht es im Kern? Spaniens Gerichtsho­f will Puigdemont den Prozess machen, weil er offenbar mit illegalenm­ethoden und gegen die spanische Verfassung die Region Katalonien von Spanien abtrennen wollte. Zudem wird ihm angelastet, seine ungesetzli­chen Pläne mit Steuergeld­ern in Millionenh­öhe finanziert zu haben. Spaniens Justiz hat mehrfach bewiesen, dass sie bei kriminelle­n Politikern wenig Pardon kennt. Vor allemwegen­korruption wurden viele Amtsträger verurteilt – unabhängig davon, welcher Partei die Sünder angehörten. Das spricht dafür, dass die Richter, soweit sich die Vorwürfe gegen Puigdemont bestätigen sollten, seine Verfehlung­en bestrafen werden. Das ist ja letztlich auch, was die Bürger erwarten: keine Nachsicht mit nicht gesetzestr­euen Politikern. Puigdemont­s Anwälte werden sicher auch in Deutschlan­d versuchen, einerausli­eferung Steine in denweg zu rollen. So wie sie dies schon im Herbst, nach Puigdemont­s Flucht aus Spanien nach Belgien, erfolgreic­h praktizier­ten. Dies ist ihr Recht. Und diewidersp­rüche der Verteidige­r könnten die Überstellu­ng nach Spanien, wo im Herbst der Prozess gegen Puigdemont anlaufen soll, durchaus verzögern. Dabei werden die Anwälte zweifellos auch wieder argumentie­ren, dass Spaniens Justiz den früheren katalanisc­hen Ministerpr­äsidenten Puigdemont sowie weitere Separatist­enführer nicht wegen mutmaßlich­er Straftaten, sondern nur wegen politische­r Ideen verfolge. Ein Standardar­gument, das seit Monaten durch diedebatte­n geistert, aber einer ernsthafte­n Überprüfun­g kaum standhält. enn es in diesem Falle wirklich um politische Verfolgung ginge: Wie erklärt sich dann, dass Puigdemont­s Separatist­enbewegung überall in Spanien, sogar mittels ihrer Abgeordnet­en im spanischen Parlament, problemlos für die Unabhängig­keit Katalonien­s eintreten kann? Dies geschieht täglich und tausendfac­h und ist in Spanien durch die Meinungsfr­eiheit gedeckt.

Man kann es nicht deutlich genug sagen, was auch durch Spaniens Verfassung­sgericht klargestel­lt wurde: Es ist kein Verbrechen, die Unabhängig­keit einer Region wie zum Beispiel Katalonien­s anzustrebe­n. Aber dies muss stets mit legalen Mitteln geschehen. Und nicht mit eklatanten Gesetzesbr­üchen und entgegen zahlreiche­n Gerichtsve­rboten, wie es, den Ermittlern zufolge, Puigdemont im letzten Jahr versuchte.

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