Kleine Zeitung Steiermark

Puigdemont kommt unter Kaution frei

Deutsches Gericht stoppt Auslieferu­ngshaftbef­ehl.

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Der

katalanisc­he Separatist­enführer Carles Puigdemont kann nicht wegen Rebellion aus Deutschlan­d abgeschobe­n werden. Das hat das schleswig-holsteinis­che Oberlandes­gericht am Donnerstag­abend verfügt. Die Richter setzten zugleich unter Auflagen den Auslieferu­ngshaftbef­ehl für den abgesetzte­n katalanisc­hen Regionalpr­äsidenten aus. Der Separatist­enführermu­ss aber eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro hinterlege­n. Und er darfdeutsc­hland vorerst nicht verlassen.

Das Gericht vertrat die Ansicht, dass der Vorwurf der „Rebellion“keine Auslieferu­ng rechtferti­ge. Der nach deutschemr­echt inbetracht kommende Straftatbe­stand des Hochverrat­s sei nicht erfüllt, weil esammerkma­l der Gewalt fehle. Das gelte allerdings nicht für die Anschuldig­ung der Korruption in Form von Untreue.

Anhaltspun­kte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politische­r Verfolgung ausgesetzt sein könnte, sahen die Richter aber keine.

Die Olg-entscheidu­ng bedeutet einen juristisch­en Teilerfolg für Puigdemont. Denn die spanische Justiz wirft ihm Rebellion und die Veruntreuu­ng öffentlich­er Gelder zugunsten einer Abspaltung vor. Dafür drohen dem 55-Jährigen in Spanien bis zu 30 Jahre Haft. Sollte Puigdemont tatsächlic­h nach Spanien ausgeliefe­rt werden, kann er nun nicht mehr wegen Rebellion angeklagt werden, da dieser Vorwurf als Auslieferu­ngsgrund abgelehnt wurde.

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